Mogadischu-Entführerin kommt bald auf freien Fuß

■ Norwegen will die Palästinenserin Suhaila Andrawes aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus der Haft entlassen. Deutsche Behörden widersprechen ohne jede Begründung

Stockholm (taz) – Suhaila Andrawes, Mitglied der Gruppe palästinensischer Fluzzeugentführer, die 1977 die Lufthansa-Maschine „Landshut“ entführten, wird am 30. November vorzeitig aus der Haft entlassen. Andrawes, die als einzige der vier EntführerInnen die Befreiungsaktion durch die GSG-9 überlebte, war von einem deutschen Gericht vor drei Jahren zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Ein Jahr später war ihr eine Verbüßung der Haftstrafe in Norwegen, wo ihre Familie lebt, erlaubt worden. Die Haftentlassung erfolgt aus gesundheitlichen Gründen. Laut ärztlichen Attesten ist die körperlich behinderte Palästinenserin mittlerweile auch psychisch eine gebrochene Frau.

Die deutsche Justiz hat sich der vorzeitigen Haftentlassung widersetzt. Laut Vereinbarung zwischen Bonn und Oslo kann eine Haftentlassung vor Verbüßen der halben Strafzeit nur mit Zustimmung der deutschen Behörden erfolgen. Nach der Ablehnung eines Begnadigungsantrags durch Bonn wird man in Oslo nun eine von Andrawes in Somalia verbüßte Gefängnisstrafe und die Untersuchungshaft in Deutschland mit der Gesamtstrafe verrechnen. Andrawes kommt deshalb am 30. November frei, da von diesem Tag an eine Zustimmung durch Deutschland nicht mehr erforderlich ist.

Unklar ist, warum sich das deutsche Justizministerium einer vorzeitigen Begnadigung widersetzt. Laut Informationen der Zeitung Aftenposten gibt es „wohlfundierte und eindeutige“ Atteste von Gefängnisärzten, dass Andrawes seit längerer Zeit faktisch haftunfähig ist. Doch sowohl die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe als auch Justizministerin Herta Däubler-Gmelin verweigerten in einem letzte Woche in Oslo eingegangenen Bescheid, der keinerlei Begründung enthielt, für den man sich aber über sechs Monate Zeit ließ, eine vorzeitige Freilassung.

Suhaila Andrawes war im Juli 1991 unter ihrem richtigen Namen nach Norwegen gekommen. Die Bundesrepublik Deutschland hatte erst 1994 plötzlich einen Auslieferungsantrag gegen Andrawes gestellt. Ein Auslieferungsbegehren, das, wie sich schnell herausstellte, offenbar vor allem das Motiv hatte, sie als Kronzeugin gegen andere RAF-Angeklagte gewinnen zu können. Reinhard Wolff