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Gericht empfiehlt Entschädigung für Zwangsarbeiterin

■ Erstmals gesteht ein Hamburger Richter NS-Opfer Anspruch auf Schadensersatz zu

Hamburg (dpa/rtr) – Das Arbeitsgericht Hamburg hat der Hansestadt empfohlen, einer polnischen NS-Zwangsarbeiterin eine Entschädigung und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 13.000 Mark zu zahlen. Es bestehe mit großer Wahrscheinlichkeit eine entsprechende Haftung, sagte Richter Heinz Uthmann gestern in Hamburg bei einer Güteverhandlung. Zugleich bewilligte das Gericht der 72-jährigen Klägerin Prozesskostenhilfe.

Die Frau war August 1943 nach Deutschland verschleppt worden und hatte bis Mai 1945 in der Küche eines Gutsbetriebs der Hansestadt sechs Tage die Woche jeweils zwölf Stunden arbeiten müssen.

Der Anwalt der Klägerin, Dieter Wissgott, sagte, er würde es begrüßen, wann man sich ohne Prozess mit der Stadt Hamburg verständigen könne. „Eine Hilfe für die Opfer ist nur dann human, wenn sie rasch erfolgt.“ Es komme darauf an, dass die Stadt Bereitschaft für eine solche Hilfe zeige.

Anders entschied gestern das Stuttgarter Landgericht. Es wies einen Antrag von ehemaligen Zwangsarbeitern ab, für einen möglichen Schadenersatzprozess gegen die DaimlerChrysler AG Prozesskostenhilfe zu bekommen. Die von drei in Tschechien lebenden Antragstellern geltend gemachten Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und Wertersatz seien verjährt, erklärte das Gericht. Das Verfahren der Antragsteller habe daher keine ausreichende Aussicht auf Erfolg. Für die übrigen anhängigen Verfahren ehemaliger Zwangsarbeiter könnte die Entscheidung richtungweisend sein.

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