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Kommentar Warum die Rote Flora noch immer für eine Strafverschärfung gut ist

Diesmal hat sich Richter Ronald Schill keine Ohrfeige eingefangen. Sein Urteil ist zwar einkassiert worden. Von 15 Monaten Gefängnis blieb eine viermonatige Bewährungsstrafe übrig. Milde im Vergleich zum ursprünglichen Strafmaß. Aber eben auch nur gemessen an der Rechtsprechung von Amtsrichter Schill. Legt man zugrunde, was Andreas B. vorgeworfen wird, ist auch dieses Urteil politisch motiviert und im schillschen Sinne „gnadenlos“.

Zwar war das Landgericht bemüht, sich von dem zweifelhaften Amtsrichter abzugrenzen. Der Staatsanwalt bescheinigte ihm, er könne mit der amtlich verliehenen Macht nicht verantwortlich umgehen. Und der Richter behauptete, man würde nicht über die 1. Instanz verhandeln, sondern einen neuen Prozess führen. Doch auch sie wollen Andreas B. dazu erziehen, zu akzeptieren, dass rund um die Flora „kein rechtsfreier Raum“ existiere.

Beobachtet man die Polizis-tInnen, die nach klischeehaften Vorstellungen Menschen das Betreten eines Stadtteiles verbieten, kann man daran seine Zweifel haben. Andreas B. jedenfalls soll den rechtsfreien Raum dadurch geschaffen haben, dass er einem Polizisten mitteilte: „Jetzt ist hier Schluss“. Eine alltägliche Situation für BeamtInnen, wenn sie etwa zu einer Schlägerei gerufen werden und hören, man regele das alleine. Gehört jemand der Roten Flora an, ist indes der Rechtsstaat in Gefahr.

Die politische Gesinnung, so der Richter, darf nicht strafmildernd berücksichtigt werden. Strafschärfend offenbar schon.

Elke Spanner

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