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Nachspiel um Knasttote in Blockland

■ „AnwältInnenbüro“ beantragte gestern neue Ermittlungen

Der Tod der drogenabhängigen Claudia K. im Frauenknast Blockland wird ein juristisches Nachspiel haben. Gestern hat das Bremer „AnwältInnenbüro“ gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft (wir berichteten) Beschwerde eingelegt. Ziel ist es, die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung gegen das Nachtpersonal der JVA und den behandelnden Arzt wieder aufzunehmen.

Diese waren eingestellt worden, weil die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen war, Claudia K. habe sich in der Nacht zum 4. August mit einer Überdosis Methadon selbst umgebracht. Ermittelt worden war zunächst, weil unklar war, ob die Frau nur an dem Methadon gestorben war und ob sie nicht früher wegen bekannter Erkrankungen ins Krankenhaus hätte verlegt werden müssen.

Dazu hieß es gestern vom „AnwältInnenbüro“: „Die Ermittlungen sind seitens der Kriminalpolizei dilettantisch und seitens der Staatsanwaltschaft nicht unvoreingenommen geführt worden.“ So kritisieren die AnwältInnen, dass der Leichenfundort weder versiegelt, noch ordnungsgemäß untersucht worden sei. Auch habe es Versäumnisse bei der Untersuchung der Leiche gegeben. Etwa die Temperatur von Claudia K. sei nicht gemessen worden. Dadurch wurde es später unmöglich, einen exakten Todeszeitpunkt zu ermitteln. Hinzu kommt als ein wesentlicher Kritikpunkt, dass der Arzt, der Claudia K. zuletzt behandelt, ihre Einweisung in ein Krankenhaus abgelehnt hatte und gegen den ebenfalls Ermittlungen liefen, mit der Leichenschau beauftragt wurde. Doch damit nicht genug: Die Blutproben wurden zur Analyse in das Institut für Rechtsmedizin des ZKH St.-Jürgen-Straße gebracht. Leiter des Instituts: derselbe Arzt.

Dass es sich nicht um einen Selbstmord handelt, dafür führen die AnwältInnen weitere Indizien ins Feld. Ihr seelischer Zustand sei ausgeglichen gewesen. Und: „Ihr Mann hatte ihr zugesagt, sie in wenigen Tagen auszulösen. Tatsächlich erschien er am 4.8.1999 morgens mit dem Restbetrag der noch zu verbüßenden Geldstrafe, um dann vom Tod seiner Frau zu erfahren“, so die AnwältInnen.

Auch die Annahme, Claudia K. habe ihre Erkrankung nur gespielt, um ins Krankenhaus zu kommen, versuchen die AnwältInnen zu widerlegen. Nach ihren Angaben war dem behandelnden Arzt bekannt, dass sie unter epileptischen Beschwerden, einem schlechten Imun-Status wegen ihrer Drogenerkrankung, septischen Prozessen und anderer Erkrankungen litt. Damit hätte sie dringend in ein Krankenhaus, aber nicht in eine Gefängniszelle gehört. Jeti

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