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Freispruch beantragt

■ Urteil im Safwan Eid-Prozess erwartet

Die Tat werde als „ungeklärter Fall in die Kriminalgeschichte eingehen“, sagte gestern Staatsanwalt Andreas Martins. Safwan Eid jedenfalls sei keine Täterschaft nachzuweisen, führte er in seinem Plädoyer vor dem Kieler Landgericht aus und fordete Freispruch für den Libanesen. Der ist angeklagt, im Januar 1996 das Feuer in der Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße gelegt zu haben. Zehn Menschen starben.

Weder mit den Zeugenaussagen noch mit den Protokollen abgehörter Gespräche in der Untersuchungshaft könne bewiesen werden, dass Eid das Feuer gelegt habe, sagte Martins. In einer Zwischenbilanz am 11. Oktober hatte auch der Vorsitzende Richter Jochen Strebos resümiert, es läge nichts Belastendes gegen Eid vor. Heute soll das Urteil verkündet werden. Es wird mit einem Freispruch gerechnet.

Eids Anwältin Gabriele Heinecke betonte in ihrem Schlussplädoyer, an der Unschuld ihres Mandanten habe es nie einen Zweifel geben können. Das Verfahren sei nur durch eine „gezielte Verdachtsschöpfung der Staatsanwaltschaft“ möglich geworden. lno/taz

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