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Bitter für die Trassen-Gegner

■ Klage gegen die geplante Entlastungsstraße zurückgewiesen

Schlappe für die Gegner der Georg-Bitter-Trasse: Das Oberverwaltungsgericht stellt sich auf die Seite der Befürworter des Straßen-Baus. In einem gestern veröffentlichten Beschluss wird begründet, warum der Normenkontrollantrag gegen den Bau der Straße zurückgewiesen wird, den Anwohner angestrebt hatten. Die Anwohner fürchten, dass mit der neuen Straße auch die Lärmbelastung zunimmt.

Besondere Bedeutung war in der mündlichen Verhandlung am 26. Oktober der Frage zugekommen, ob tatsächlich mehr Menschen durch den Straßenbau entlastet, als neue belastet werden (die taz berichtete). Bei einem „Belastungsvergleich“ sei das Gericht „jedenfalls im Ergebnis“ zu dem Schluss gelangt, dass „deutliche Vorteile für den Straßenneubau sprächen“. Zudem könnten „unnötige Staubildungen“ durch den Ausbau der Straße „vermieden werden“.

An den vorgelegten Verkehrsprognosen hatte das Gericht keine Zweifel. Nicht zu beanstanden sei der Plan, vorrangig passiven Lärmschutz (Schallschutzfenster) statt aktiven Lärmschutz (Lärmschutzwände) zu betreiben. cd

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