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Gütliche Einigung möglich

■ Richter ernennt Vermittler zwischen Microsoft und Justizministerium

Washington (AFP) – In dem Kartellverfahren gegen das US-Unternehmen Microsoft scheint nun doch eine gütliche Einigung möglich. Mit der Ernennung eines Vermittlers durch den zuständigen Richter Thomas Penfield Jackson geben sich beide Seiten entspannter. Jackson ernannte am Freitag den Bundesrichter Richard Posner als Mediator im Streit um die marktbeherrschende Position des Unternehmens. Microsoft und die Kartellbehörde des US-Justizministeriums begrüßten den Schritt.

Beobachter gingen davon aus, dass die Kläger – die US-Regierung sowie 19 Bundesstaaten – und das Unternehmen möglichst bald eine außergerichtliche Einigung herbeiführen wollen.

Microsoft erklärte sich bereit, mit dem Vermittler zusammenzuarbeiten, „um eine gerechte und vernünftige Lösung zu erreichen“. Auch die Kartellbehörde des Justizministeriums betonte ihre Bereitschaft, mit Posner bei einer Regelung zur Lösung „der in dem Verfahren zu Tage getretenen ernsten Konkurrenzprobleme“ zu kooperieren. „Das Justizministerium ist zu einer Regelung entschlossen, die die Konkurrenz belebt und dem Verbraucher mehr Auswahl ermöglicht“, betonte eine Sprecherin.

In dem Kartellverfahren hatte Jackson Anfang November in einer vorläufigen Einschätzung erklärt, Microsoft habe auf dem Markt für PC-Betriebssysteme eine Monopolstellung erreicht und nutze diese aus, um den Wettbewerb zu unterdrücken. Mit seinem extrem großen und stabilen Marktanteil drohe das Unternehmen die Konkurrenz zu ersticken. Laut Jackson waren „mindestens 95 Prozent“ der in den vergangenen zwei Jahren weltweit verkauften Computer mit dem Microsoft-Betriebssystem „Windows“ ausgerüstet.

Microsoft muss nach dem Richterspruch die Zerschlagung in mehrere Teilkonzerne fürchten. Nach Meinung von Beobachtern fiel Jacksons Spruch jedoch absichtlich so hart aus, um die Prozessparteien – und insbesondere Microsoft – zu Verhandlungen über eine gütliche Einigung zu bewegen. Die Ernennung eines Vermittlers bedeutet nicht, dass Jackson den Fall abgibt. Das Verfahren wird parallel zu den Vermittlungsbemühungen fortgeführt.

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