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■ Korruption und schwarze Kassen: Das kleine Lexikon der Vorwürfe gegen die CDU

Bestechlichkeit: Vorwürfe: Politische Entscheidungen der Regierung Kohl wurden durch Schmiergelder beeinflusst. Wichtigstes Indiz: 1991 zahlte der Waffenhändler Schreiber eine Million Mark in bar an die CDU. Im selben Jahr genehmigte die Regierung die Lieferung von 36 Panzern an Saudi-Arabien. Rechtslage: Ein Amtsträger macht sich der Bestechlichkeit schuldig, wenn er eine Diensthandlung vornimmt und dafür einen Vorteil für sich oder einen Dritten annimmt. Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe ab sechs Monaten, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.

Schwarze Kassen: Vorwürfe: Der CDU bunkerte Parteigelder in so genannten „Anderkonten“, um den Eingang von Spendengeldern zu vertuschen. Rechtslage: Ein Anderkonto ist ein Bankkonto, das eine Person als Treuhänder für eine andere Person (oder Organisation) unterhält. Über das Konto kann offiziell nur der Treuhänder – im Fall der CDU der Steuerberater Weyrauch – verfügen. Mögliche Strafen: Anderkonten an sich sind legal. Strafen drohen aber, wenn dort eingezahlte Parteispenden nicht versteuert oder nicht veröffentlicht wurden.

Parteispenden: Vorwürfe: Die CDU hat die Pflicht zur Offenlegung von Parteispenden verletzt. Rechtslage: Spenden über 20.000 Mark müssen im Rechenschaftsbericht „unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders“ aufgeführt werden. Mögliche Strafen: Geldstrafen in Millionenhöhe. Die Summen, die nicht veröffentlicht wurden, werden bei der nächsten Auszahlung der staatlichen Fördermittel in doppelter Höhe abgezogen. Eine Verjährung gibt es nicht.

Stückelungen: Vorwürfe: Die CDU verschleierte die Herkunft ihrer Spendengelder, indem sie größere Summen in kleinen Teilbeträgen kassierte. Rechtslage: Unklar. Es kann aber zulässig sein, dass ein Unternehmen, das eine hohe Summe spenden will, den Betrag aufteilt, um anonym zu bleiben. Mögliche Strafen: Keine – sofern wirklich verschiedene Personen die Spenden überwiesen.

Steuerhinterziehung: Vorwürfe: Mit Hilfe ihrer schwarzen Kassen mogelte die CDU Millionensummen am Fiskus vorbei. Rechtslage: Gegen Ex-Schatzmeister Kiep wird bereits ermittelt. Mögliche Strafen: Theoretisch bis zu zehn Jahre Gefängnis oder Geldstrafen. Auch wer Steuern zu Gunsten einer Partei hinterzieht, kann verurteilt werden – so wie 1987 Otto Graf Lambsdorff (FDP).         lkw

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