: Sind die C-Parteien verfassungskonform?
■ betr.: „Letzter Aufschub“ (Ab schiebung von Sudanesen richter lich genehmigt, aber gescheitert), taz vom 13. 9. 95
Was bitte schön glauben die C-Parteien eigentlich? Einerseits lehnen sie das Kruzifixurteil des Karlsruher Gerichtes ab, andererseits werden die Flüchtlinge binnen Stunden nach Gerichtsspruch aus Karlsruhe abgeschoben. Die C-Parteien sollten sich schon festlegen, ob sie Urteile aus Karlsruhe teilen oder nicht. Die Kreuze in den Schulen sollten bitte genauso schnell abgehängt werden wie die Flüchtlinge abgeschoben oder besser, die Flüchtlinge sollten genauso lange nicht abgeschoben werden, wie die Kreuze hängen. Offensichtlich werden nur die genehmen Urteile aus Karlsruhe umgesetzt. Da sollte man die C-Parteien einmal auf ihre Verfassungskonformität überprüfen. Friedrich A. Roesner, Berlin
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