: Von Lomé zum Freihandel
■ Acht Jahre Übergangszeit, dann freier Handel zwischen AKP-Staaten und EU
Berlin (taz/AFP) – Die Europäische Union (EU) und 71 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) haben gestern in Brüssel weitgehende Einigkeit über ihre zukünftigen Handelsbeziehungen erzielt. Die Fragen, die nach dem zweitägigen Treffen des Ministerrats noch offen blieben, sollen im Januar geklärt werden.
Die vierte Verlängerung des Lomé-Abkommens, das den AKP-Staaten einseitige Zollpräferenzen beim Handel mit der EU garantiert, läuft im Februar 2000 aus. Danach, so einigte man sich gestern, soll vorerst eine Übergangsregelung gelten, in der die Präferenzen für die Entwicklungsländer weitgehend erhalten bleiben. Vom Jahr 2008 an soll es eine Freihandelszone zwischen EU und den AKP-Staaten geben. Diese sind aufgefordert, regionale Handelspartnerschaften zu bilden – auf freiwilliger Basis. Doch selbst nach 2008 könne es noch lange Übergangsphasen geben, damit sich die Entwicklungsländer auf den Freihandel vorbereiten könnten, sagte Entwicklungsminsterin Heidemarie Wieczorek-Zeul.
Die EU-Staaten sind sich weitgehend einig, den Europäischen Entwicklungsfonds für die kommenden fünf Jahre mit 13,8 Milliarden Euro (rund 27 Millionen Mark) auszustatten. Die AKP-Staaten hingegen halten diese Summe für zu niedrig: Verglichen mit den 12,8 Milliarden Euro für die letzten fünf Jahre handle es sich lediglich um eine Inflationsbereinigung. Als Zugeständnis an die AKP-Staaten verzichtet die EU jedoch darauf, den Grundsatz einer „verantwortungsvollen Regierungsführung“ zu einer zentralen Voraussetzung für die Zusammenarbeit zu machen. Nur in schweren Fällen will die EU die Zusammenarbeit abbrechen. Jenseits der Handelsbeziehungen bleiben jedoch einige Probleme ungelöst: Die Rückführung illegaler Flüchtlinge, die Entschädigung für Einkommensausfälle bei den Agrarexporten und die Unterstützung des Bergbaussektors in den AKP-Staaten. François Misser
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