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Rind am Knochen auf britischen Tellern

London hebt Verbot auf. EU-Kennzeichnungspflicht doch früher

Berlin (AP/dpa) – Zwei Jahre nach dem Verbot ist wieder Rindfleisch am Knochen an britischen Ladentheken zu haben. Das Verbot wurde von der Regierung Donnerstag um Mitternacht aufgehoben. Es war ausgesprochen worden, nachdem ein Patient an der neuen Form des Creutzfeldt-Jakob-Syndroms gestorben war, die vermutlich durch den Verzehr von mit der Rinderseuche BSE infiziertem Fleisch hervorgerufen wird. Britische Viehzüchter hatten die Wiederzulassung von Rind am Knochen gefordert, da der Verkauf ein zusätzliches Zeichen setze, dass britisches Rindfleisch wieder sicher sei. Genau das bestreiten die französische Regierung und Verbraucherverbände in der EU. Weil Frankreich sich weigert, das Importverbot aufzuheben, droht dem Land nun eine Klage vor dem EU-Gerichtshof. Allerdings hat die Brüsseler Kommission die Erklärungsfrist für Frankreich zur Aufhebung des Embargos bis Heiligabend verlängert, wie eine Sprecherin mitteilte.

Der Bundesrat hat die Entscheidung über den Umgang mit möglichen BSE-Gefahren durch britisches Fleisch verschoben. Die Länder konnten sich nicht einigen, ob sie ein Importverbot gegen die EU-Beschlüsse aufrechterhalten sollen oder ob die Durchsetzung einer Kennzeichnungspflicht der bessere Weg ist.

Unterdessen haben sich die EU-Agrarminister geeinigt, Rindfleisch früher als geplant zu kennzeichnen. Demnach sollen die Etiketten bereits zum 1. September 2000 Pflicht werden.

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