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Mit Steuerhinterziehung auf Du und Du120 Milliarden futsch

Berlin (dpa) – In diesem Jahr werden nach Angaben der Deutschen Steuer-Gewerkschaft rund 120 Milliarden Mark an Steuern hinterzogen. Davon könnten die Finanzämter bis zu 40 Milliarden Mark eintreiben, hätten sie mehr Personal oder würde das Bankgeheimnis abgeschafft, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Dieter Ondracek. Die Steuerhinterziehung sei die „größte Gerechtigkeitslücke“. Ondracek vertritt die Angestellten der Finanzämter.

Der Gewerkschaftschef warb mit Nachdruck für die Abschaffung des Bankgeheimnisses. Die Finanzämter könnten durch die Versteuerung bisher geheim gehaltener Zinserträge und die Aufdeckung von Schwarzgeldkonten insgesamt etwa zwölf Milliarden Mark einnehmen. Es bleibe ihm „völlig unverständlich“, warum auch die rot-grüne Regierung nicht bereit sei, das Bankgeheimnis abzuschaffen, das es eigentlich nur für die Finanzämter gebe, sagte Ondracek.

Weitere 18 bis 28 Milliarden Mark könnten zusätzliche Steuerfahnder und Ermittler hereinholen. Ondracek zufolge fehlen den Finanzämtern 10.000 Mitarbeiter. Steuerhinterziehung und nicht korrekte Steuererklärungen stiegen spürbar an. Da werde nach dem Motto „Gelegenheit macht Diebe“ verfahren. Nach neueren Untersuchungen erwirtschafte ein ganz normaler Finanzbeamter 600.000 bis 800.000 Mark pro Jahr, indem er zum Beispiel Fehler oder Betrugsversuche in Steuererklärungen aufdecke.

Ondracek kritisierte außerdem die geplante Steuerreform der rot-grünen Bundesregierung. Die Reform habe zwar den richtigen Umfang und Zeitplan, kompliziere aber das Steuerrecht.

Dagegen lobte der Chefvolkswirt der Deutschen Bank, Norbert Walter, Finanzminister Hans Eichel (SPD) als einen sorgfältigen Finanzpolitiker. „Wie wir gesehen haben, ist ja der neue Finanzminister jemand, der sorgfältig vorbereitet und konzeptionell denkt.“ Deshalb seien die Pläne an der Börse zu Recht positiv bewertet und nicht nur als „Luftblase“ angesehen worden, sagte Walter.

Ondracek meinte, die Reform berge verfassungsrechtliche Risiken wegen der großen Differenz der Spitzensteuersätze bei der Einkommensteuer mit 45 Prozent und der Körperschaftsteuer mit 25 Prozent. Mit Sicherheit werde es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht geben. Besser wäre es, den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer stufenweise auf 40 Prozent abzusenken.

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