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Kampfkötern kann es an die Kehle gehen

Bundesverwaltungsgericht: Bestimmte Rassen dürfen als gefährlich eingestuft werden

Kampfkötern könnte es demnächst selbst an die Kehle gehen. Die Kommunen dürfen jetzt eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde festsetzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden. Indirekt hat das Gericht damit auch bestätigt, dass bestimmte Hunderassen als gefährlich eingestuft werden können. Kampfhundehalter entgegneten bislang stets, ihr eigener Hund sei ungefährlich.

Die SPD reagierte hoch erfreut auf das gestrige Grundsatzurteil. „Wir können jetzt endlich etwas tun, um die Sicherheit auf den Straßen wiederherzustellen“, sagte die sicherheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heidemarie Fischer. Schließlich habe das Gericht die Legitimität von Rasse-Listen bestätigt.

Jetzt müsse ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden her, so Fischer weiter. Wer so ein Tier halten wolle, solle mindestens 1.000 Mark Hundesteuer zahlen. Die Hundelobbyisten in der CDU müssten endlich ihre Blockadehaltung aufgeben, forderte die SPD-Politikerin vom Koalitionspartner. Bei den Christdemokraten war gestern niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Bündnisgrünen wollen die bestehende Hundeverordnung verschärfen – nicht nur für Kampfhunde. Denn die größte Gefahr gehe von Mischlingshunden aus, sagte die grüne Abgeordnete Claudia Hämmerling. Deshalb solle die Hundeverordnung durch den Passus ergänzt werden, dass „alle“ Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Schulterhöhe oder einem Gewicht von über 17 Kilogramm einer „präventiven Wesensüberprüfung“ durch Amtstierärzte unterzogen werden müssen. rot/plu

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