:
Mitflieger Strieder ■ Der böse Schein der Bestechlichkeit
Peter Dussmann, Chef der Dienstleistungsfirma Dussmann hat Senator Peter Strieder einen Gefallen getan – mehr wahrscheinlich nicht. Doch Strieder, der in dem Freiflug allenfalls eine Ersparnis für den Landeshaushalt sieht, macht es sich zu leicht, wenn er darin nichts Bedenkliches erkennt. Zwar wirft ihm niemand vor, er habe sich durch den Freiflug persönlich bereichert. Und anders als bei der Flugaffäre der nordrhein-westfälischen Genossen ist dem Land Berlin auch kein finanzieller Schaden entstanden. Dennoch ist die Annahme eines kostenlosen Dienstfluges bedenklich. Für kleine Beamte sind Geschenke über 35 Mark tabu. Bei solch strengen Richtlinien sollten gerade Senatoren den leisesten Verdacht von Bestechlichkeit vermeiden. Und der ist zumindest nicht abwegig, denn Peter Dussmann, der Vorkämpfer für längere Ladenschlusszeiten, hat durchaus ein Interesse an der Gewogenheit des Senators und SPD-Parteichefs.
Strieder war im Frühjahr 1999 an der Entscheidung des vierköpfigen SPD-Führungsgremiums beteiligt, das einen Positionswechsel beim Ladenschluss vollzog. Die SPD-Führung sprach sich damals für verlängerte Öffnungszeiten bis 22 Uhr aus. Außerdem wandte sich Strieder vor kurzem gegen den Bau der so genannten Kanzler-U-Bahn. Dies liegt in Dussmanns Interesse, weil eine Baustelle vor der Haustür seines Kulturhauses geschäftsschädigend wäre.
Nun gibt es keinerlei Hinweise, dass ein Zusammenhang zwischen dem Freiflug und diesen Entscheidung besteht, doch der böse Schein hätte vermieden werden müssen. Strieder hat in der Vergangenheit durchaus bewiesen, dass er ein Gespür für verfängliche Einladungen hat. Wenn ihm ein Konzertveranstalter unaufgefordert Konzertkarten zusandte, schickte er die Tickets entweder zurück oder überwies den Gegenwert. So auch bei Freikarten für ein Michael Jackson-Konzert, das Strieders Kinder unbedingt besuchen wollten.
Mitflieger Strieder bewegt sich in einer Grauzone. Die Reisekosten-Richtlinien, in denen ansonsten jedes noch so aberwitzige Detail geregelt ist, sehen den Fall Firmenjet nicht vor. Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden.
Dorothee Winden
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen