: Tödliche Ehre
Muslimischer Rosenverkäufer ermordete Nebenbuhler
Für den Totschlag an seinem Nebenbuhler muss ein Rosenverkäufer aus Bangladesch für neun Jahre hinter Gitter. Das Landgericht befand den Angeklagten am Freitag für schuldig, den Landsmann zusammen mit zwei Freunden aus seiner Heimat in der Nacht zum 26. Oktober 1997 stranguliert zu haben. Die in einem Koffer verstaute Leiche deponierten die Täter anschließend in Zehlendorf an der Wannsee-Brücke.
Das „sehr moderate Urteil“ für den zunächst wegen Mordes angeklagten Rosenverkäufer begründeten die Richter mit der enormen Ehrverletzung, die bei dem Muslim aus Bangladesch sicher schwerer wiege als bei Europäern. Strafverschärfend wurde bewertet, dass das Opfer einer Hinrichtungsaktion dreier Personen ausgeliefert war.
Der Angeklagte hatte den Nebenbuhler seinem Geständnis nach nur zur Rede stellen wollen. Als der Hindu die sexuelle Beziehung zugab, sich als Sieger brüstete und mit einer Waffe herumfuchtelte, sei er gefesselt worden. Er habe den Kontrahenten nicht eigenhändig umgebracht, erklärte der Angeklagte. Mit der Tötung durch einen seiner Freunde sei er aber einverstanden gewesen. dpa
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