Fünf Stunden für das Konzernwohl

Überstunden sollen Holzmann retten. Einigung mit IG BAU perfekt. Doch Arbeitgeberverbände können Sanierung noch blockieren ■ Von Christian Krämer

Berlin (taz) – Die Gewerkschaft IG BAU und der Vorstand des angeschlagenen Holzmann-Konzerns haben sich auf einen Sanierungsbeitrag der Arbeitnehmer geeinigt. Nach der fünften Verhandlungsrunde präsentierte die Gewerkschaft nun einen Tarifvorschlag. Dem müssen allerdings die Bauarbeitgeberverbände noch zustimmen.

Der Firmensanierungvertrag sieht vor, dass die Arbeitnehmer in den nächsten 18 Monaten fünf zusätzliche Arbeitstunden pro Woche leisten, die auf einem individuellen Arbeitszeitkonto verbucht werden. Ab Mitte 2002 soll dann ein Freizeitausgleich erfolgen, sofern Holzmann bis dato wieder Überschüsse erwirtschaftet.

Bei der Beurteilung der Ertragslage strebt die Vereinbarung die Überwindung des Interpretationsmonopols der Arbeitgeber an. Die IG BAU kann demnach auf einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestehen, wenn Zweifel am Berechnungsverfahren der Jahresabschlüsse auftreten sollten, auf Grundlage deren der Umfang der Rückerstattung an die Arbeitnehmer berechnet werden soll. „Damit haben die Arbeitnehmer eine realistische Chance, ihre befristete Mehrarbeit ausgeglichen zu bekommen“, sagt IG-BAU-Sprecher Michael Knoche.

Holzmann gibt sich nach der Einigung zuversichtlich: „Wir sind sehr optimistisch, dass der Sanierungstarifvertrag rückwirkend zum 1. Februar in Kraft treten kann“, erklärt Firmensprecherin Petra Rob. Doch so leicht wird die Gremienarbeit bei den Arbeitgebern nicht werden. Schließlich sitzen hier Holzmanns Konkurrenten mit am Tisch, die die Sanierung kritisch beäugen. Sie wollen nicht die Zeche für Holzmann zahlen, ein Unternehmen, das schlecht gewirtschaftet hat und am Wettbewerb gescheitert ist. „Jede Sonderregelung wird auf Widerstand stoßen“, sagt Heiko Stiepelmann, Geschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, „nur bei einer wettbewerbsneutralen Lösung können wir zustimmen.“

Indessen könnte die Arbeitgeberseite versucht sein, aus der Vereinbarung eine „Lex Holzmann“ zu machen und die Flexibilisierung des Hausvertrages auf die Fläche auszudehnen. „Holzmann macht deutlich, dass der Flächentarifvertrag an seine Grenzen stößt“, meint Stiepelmann. „Wir brauchen eine doppelte Flexibilisierung in puncto Lohn und Arbeitszeit.“ Dagegen lehnt der IG-BAU-Vorsitzende Klaus Wiesehügel generelle Öffnungsklauseln kategorisch ab. In einen Interview sagte er der Frankfurter Rundschau, dass Hausverträge nur bei Unternehmen in wirtschaftlicher Not akzeptabel seien. Zudem müssten sie zeitlich begrenzt sein und tatsächlich Arbeitsplätze sichern.