: Unsicherer Drittstaat
An der tschechischen Grenze wurde ein anerkannter Flüchtling festgenommen
Berlin (taz) – Süleyman S. ist in Deutschland als politischer Flüchtling anerkannt. Trotzdem droht ihm die Abschiebung in die Türkei – aus Tschechien. Wie gestern bekannt wurde, hatten tschechische Grenzpolizisten den türkischen Staatsbürger festgenommen, als er in der vergangenen Woche mit drei Freunden zu einem Kurzurlaub nach Prag fahren wollte. Am Grenzübergang winkten deutsche Grenzschützer das Auto der vier Reisenden heraus und übergaben ihre Pässe den tschechischen Kollegen. Es folgten stundenlanges Warten, eine ergebnislose Durchsuchung des Fahrzeuges und schließlich die Festnahme der Insassen.
Die Begleiter von S. konnten die Reise fortsetzen, der 36-Jährige sitzt seitdem im Gefängnis. Grund für seine Festnahme ist ein Interpol-Eintrag von 1994. Die türkischen Justizbehörden beschuldigen S., er sei ein hoher Funktionär der Oppositionspartei TKP/ML, und fordern deshalb seine Auslieferung. Genau dieser Vorwurf veranlasste die deutschen Behörden, S. als politischen Flüchtling anzuerkennen.
Für die Forschungsgesellschaft Flucht und Migration zeigt der Fall, dass politisch Verfolgte weder in Deutschland noch im sicheren Drittstaat Tschechien ein Recht auf Unversehrtheit genießen. Als Flüchtling, der hier politisches Asyl genießt, ist S. deutschen Staatsangehörigen rechtlich gleichgestellt und kann sich in Europa frei bewegen. Dirk Hempel
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