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■ Lübecker Brandprozess: Anwältin will neue Ermittlungen

Die Brandstiftung im Lübecker Flüchtlingsheim, durch die im Januar 1996 zehn Asylbewerber ums Leben kamen, beschäftigt weiterhin die Justiz. Der Schleswig-Holsteiner Generalstaatsanwaltschaft liegt eine Beschwerde der Verteidigerin des frei gesprochenen Libanesen Safwan Eid, Gabriele Heinecke, vor, die erneute Ermittlungen gegen vier junge Männer aus Grevesmühlen (Mecklenburg-Vorpommern) erreichen will, die der rechtsextremen Szene zugerechnet werden.

Nach Angaben von Generalstaatsanwalt Erhard Rex hatte Heinecke bereits Strafanzeige gegen die Männer wegen Verdachts der Brandstiftung gestellt. Dieses Verfahren sei eingestellt worden, da kein hinreichender Tatverdacht bestehe. Dagegen hatte die Anwältin des in zwei Hauptverhandlungen frei gesprochenen Eid Beschwerde eingelegt, weil ihr Mandant durch die Verdächtigungen in seiner Persönlichkeit verletzt worden sei. Sie verwies zudem auf die mehrfachen, aber jeweils widerrufenen Geständnisse des Grevesmühleners Maik W. sowie auf „typische Brandlegerspuren im Gesicht“ der drei anderen Männer.

Mit einer Entscheidung in dieser Sache rechnet Rex frühestens in vier bis acht Wochen. „Im Moment haben wir jedenfalls keinen hinreichenden Tatverdacht.“ lno

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