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Jung-Lehrern Beine machen

■ GEW protestiert gegen Konzept der Schulbehörde zur Personalentwicklung

Erster Tag im Leben eines jungen Lehrers: Er sucht sich im Lehrerzimmer einen Stuhl aus, und auf dem sitzt er fortan jede Pause seines Berufslebens, bis zur Pensionierung. Sollte es so etwas bisher gegeben haben: nicht mehr lange. Denn die Schulbehörde will jungen Lehrern Beine machen. „Mobilität gehört zum Berufsbild eines Lehrers“, sagt Landesschulrat Peter Daschner. Jedenfalls, wenn es nach dem Konzept zur Personalentwicklung geht, das die Schulbehörde ausgearbeitet hat. Es ist Ergebnis von sechs Workshops mit Personalräten, Schulaufsicht und Schulleitern, soll nun diskutiert und im Februar 2001 Realität werden. Die Gewerkschaft protestiert.

Nach dem Konzept sollen junge LehrerInnen innerhalb ihrer ersten zehn Berufsjahre mindestens einmal die Schule wechseln. „Das ist eine Zwangsmobilität, über die die jungen Kollegen empört sind“, sagt Ilona Wilhelm, Pressesprecherin der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Hamburg. Das Einleben in einer Schule dauere etwa ein Jahr, dann übernehme man eine Klasse und begleite diese drei bis fünf Jahre. „Dann müsste man eigentlich seine Erfahrungen auswerten und umsetzen, muss dann aber schon wieder an eine andere Schule. Das ist nicht gerade motivationsfördernd“, sagt Wilhelm. Die GEW stört außerdem , dass die Betroffenen aus der Presse von dem Gesamtkonzept erfahren: „So ein Vorgehen schürt Misstrauen“.

Das Modell der Schulbehörde enthält vier Vorschläge, die „die Eigenverantwortung der Schulen stärken“, sagt Daschner: Schulen können freiwerdende Stellen ausschreiben und selber den Kollegen einstellen, der ihnen am passendsten erscheint. Bisher hat das die Behörde gemacht. Außerdem sollen auch Beförderungsstellen ausgeschrieben und mit LehrerInnen von anderen Schulen besetzt werden. Derzeit sind dafür Dienstalter und Leistung ausschlaggebend. „Wenig durchdacht und völlig sachfremd“, findet Ilona Wilhelm den neuen Vorschlag. „Bestimmte Berufsschulen gibt es nur einmal in Hamburg. Wie soll da jemand von einer anderen Schule kommen?“ Daschner versichert, dass es bei diesen Schulen Ausnahmen geben wird.

Allerdings können nach dem Konzept nur Gymnasial-, Berufsschul-, und SonderschullehrerInnen überhaupt Oberstudienräte werden. An Gesamt- und Sonderschulen unterrichten aber auch Haupt- und RealschullehrerInnen, „von denen viele derzeit innerschulische Aufgaben, wie die Fachkoordination, sehr gut wahrnehmen“, kritisiert Wilhelm, „die könnnen sich auf solche Stellen aber gar nicht bewerben.“ san

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