Teletubbies statt Fleisch

■ Schächten zum Islamischen Opferfest ist verboten. An der Tradition halten die meisten Muslime ohnehin nicht mehr fest

Geopfert werden muss nicht nur ein Schaf, sondern für manche Moslems auch ihr Glaube. TierschützerInnen fürchten deshalb, dass traditionelle Muslime zum Islamischen Opferfest, das gestern begann und bis Sonntag dauert, trotz gesetzlichen Verbotes Schafe traditionell schächten – das heißt ausbluten lassen, ohne sie vorher zu betäuben. Auch die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) sah sich veranlasst, Muslime darauf hinzuweisen, dass das Tierschutzgesetz das Schächten untersagt. Andere halten die Befürchtungen für unbegründete Panikmache: „Der Koran legt nicht genau fest, wie das Tier geschlachtet werden muss“, erklärt Harald Winkels, Geschäftsführer des Bündnis türkischer Einwanderer. „Mag sein, dass im Einzelfall jemand ein Tier schächtet, aber zu Ohren gekommen ist mir das noch nicht“.

Das Schlachtfest wird alljährlich veranstaltet. Die Tradition fordert von reichen Muslimen, Armen aus Nachbarschaft und Familie zu ermöglichen, auch einmal Fleisch zu essen. Ihnen soll ein Schaf geschächtet und geschenkt werden. Das ist die Tradition. Die Realität des Festes hat sich davon für viele Muslime aber längst weit entfernt. Heutzutage, sagt Winkels, schlachtet man nicht, sondern macht sich ein Geschenk. Eine türkische, muslimische Bekannte etwa habe ihren Kindern Teletubbies mitgebracht. „Die Konsumgewohnheiten sind nicht anders als bei Deutschen.“

Um abzusichern, dass auch traditionelle Islamisten zum Opferfest nicht schächten, schreibt das Tierschutzgesetz fest, dass ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden darf, wenn es vor Beginn des Blutentzuges betäubt worden ist. Eine Ausnahmegenehmigung darf nur für religiöse Gruppen erteilt werden, deren Glauben das Schächten zwingend vorschreibt. Den jüdischen Gemeinden in Hessen, Bayern und Berlin etwa wurden bisher Genehmigungen erteilt, weil das mosaische Schächten für fromme Juden zwingende Glaubensvorschrift für koscheres Essen sei.

Anders entschied das Bundesverwaltungsgericht im Juni 1995 für die muslimische Schächtung: Der Koran lege sich da nicht eindeutig fest. Folglich sei es mit dem Islam auch vereinbar, das Tier vor dem Schlachten zu betäuben, eine Ausnahmegenehmigung werde deshalb grundsätzlich nicht erteilt.

Muslime, die ein Tier zumindest betäubt opfern wollen, müssen es auf einem zugelassenen Schlachthof töten lassen. Ein amtlicher Tierarzt nimmt zuvor die vorgeschriebene Schlachttier- und Fleischuntersuchung vor.

Elke Spanner