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V-Leute gesetzlos

Mordfall Sedlmayer: Täter klagten in Karlsruhe

KARLSRUHE taz ■ V-Leute, die der Polizei Informationen zutragen, handeln derzeit im rechtsfreien Raum. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner gestrigen Entscheidung festgestellt. Bis wann der Bundestag ein entsprechendes Gesetz erlassen muss, ließ das Gericht aber offen, da es die entsprechende Verfassungsbeschwerde als „unzulässig“ einstufte. Konkret ging es um den Mordfall Walter Sedlmayer. 1993 waren zwei Männer wegen Raubmord an dem Volksschauspieler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bei den Ermittlungen hatte die Polizei zwei V-Leute auf die Verlobte eines der beiden Täter angesetzt. Tatsächlich äußerte sich die Frau gegenüber einem der V-Männer über Tatdetails, die später zur Überführung der Täter beitrugen. Die Verlobte machte vor Gericht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, die Aussagen der V-Leute wurden jedoch im Prozess verwendet.

Das Bundesverfassungsgericht sah in dieser Praxis – anders als zuvor der Bundesgerichtshof – einen „Verstoß gegen das Prinzip eines fairen Verfahrens“. Für unzulässig hält das Gericht den V-Leute-Einsatz vor allem, weil es für solche Ermittlungsmethoden keine gesetzliche Grundlage gebe. Die Verfassungsbeschwerden der beiden als Mörder verurteilten Männer hatten dennoch keinen Erfolg. Karlsruhe warf ihren vier Anwälten – darunter so renommierte Namen wie Gerhard Strate und Gunter Widmaier – schlampige Arbeit vor. Sie hätten nicht deutlich gemacht, warum für die V-Leute-Aussagen ein Verwertungsverbot hätte gelten sollen. Offensichtlich wollte Karlsruhe nur ein rechtspolitisches Signal geben, ohne sich gerade im Fall Sedlmayr dem Vorwurf auszusetzen, es verhelfe überführten Mördern zu einem neuen Prozess. Az: 2 BvR 2017/94

CHRISTIAN RATH

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