: Rieger patriotisch
■ Verbot rechter Trägervereine des Neonazizentrums Hetendorf vor Gericht
Das vor zwei Jahren vom niedersächsischen Innenministerium ausgesprochene Verbot zweier rechtsradikaler Vereine hat ein juristisches Nachspiel. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg verhandelte gestern die Klage des Träger- und des Fördervereins des einstigen Schulungszentrums der Neonazis in Hetendorf (Kreis Celle). Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob das niedersächsische Ministerium das Verbot aussprechen durfte oder ob nicht das Bundesinnenministerium zuständig gewesen wäre.
Die „Heideheime“ werden von dem Hamburger Neonazi-Anwalt und gleichzeitigen 1. Vorsitzenden Jürgen Rieger vertreten. Der empörte sich in der Verhandlung darüber, dass sein „kleiner, winziger Verein, der manchmal Volkstänze veranstaltet“, als verfassungsfeindlich dargestellt würde. Er sei nicht rechtsradikal, sondern patriotisch.
Bereits im April 1998, zwei Monate nach dem Verbot aus Hannover, hatte der 13. Senat des OVG den Vereinen eine eindeutige Niederlage bereitet. Die Richter kamen in einem Eilverfahren zu der Überzeugung, im Hetendorfer „Heideheim“ seien verfassungsfeindliche Ziele mit einer „aktiv kämpferischen Haltung verfolgt“ worden.
Die Veranstalter unter anderem der „Hetendorfer Tagungswoche“ setzten sich für das Gedankengut der Nationalsozialisten ein. In dem OVG-Beschluss hieß es, das Innenministerium habe „belegt, dass bei dem Trägerverein und dessen Vorsitzendem Jürgen Rieger eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus gegeben“ sei.
Wann ein Urteil ergeht, war gestern noch offen. dpa
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