: Nazikrach: Wiederholung straffrei
■ Vegesacker Jungrechte kamen nach Nazi-Gegröhle mit Geldbuße davon
Wegen des Gebrauchs verfassungsfeindlicher Zeichen verhandelte das Amtsgericht Blumenthal gestern gegen drei Bremer. Einer von ihnen lag mit einem Schlaganfall im Krankenhaus. Die Verfahren der anderen beiden wurden gegen eine Geldbuße eingestellt. Grund: Sie waren bereits wegen ähnlicher Taten verurteilt worden.
Die Vorfälle in groben Zügen: Im März vergangenen Jahres war die Polizei am frühen Abend wegen Ruhestörung zu einer Privatwohnung in Vegesack gerufen worden. Vor Ort stellten die Beamten fest, dass sich die schwer alkoholisierten Anwesenden mit rechtsradikaler Musik und „Sieg Heil“-Gegröhle den Abend vertrieben. Unter ihnen befanden sich auch die beiden damaligen Soldaten, die nun vor Gericht standen.
Bei der Feststellung der Personalien schaltete der Angeklagte Mathias M. auf stur und widersetzte sich durch einem gezielten Tritt der polizeilichen Festnahme. M. mußte unter Gewaltanwendung auf die Wache gebracht werden. Die Polizei konfiszierte in der Wohnung rechtsradikale CDs und Musikkassettten. Aufgrund der anschließenden Blutuntersuchung wurde bei beiden Beschuldigten der Alkoholpegel auf 2,7 Promille geschätzt. Dadurch seien die beiden 22-Jährigen vermindert schuldfähig gewesen, so der verhandelnde Richter.
Beide Männer waren im Frühjahr 1999 ein zweites Mal aufgefallen. Der eine war mit einem selbstgebastelten Gewehr aufgegriffen worden, der andere benutzte auf dem Kasernenhof den verbotenen Hitlergruß. Für diese Vorfälle waren die beiden sowohl von ihrem Arbeitgeber, der Bundeswehr, als auch von der Justiz bestraft worden. Aufgrund der bereits verhängten Strafen und der verminderteten Schuldfähigkeit zur Tatzeit stellte das Gericht das aktuelle Verfahren gegen die zwei Rechten ein. „Das soll nicht heißen, dass ihre Taten geringfügig sind“, betonte der Richter. Falls sie wieder durch rechtsradikale Aktivitäten auffallen sollten, würde das ernsthafte Konsequenzen haben. In diesem Fall kamen die Jungrechten glimpflich davon: Gegen M. wurde eine Geldbuße von 600 Mark verhängt, sein Kumpan Sascha B. muß 300 Mark an die Gerichtskasse zahlen. Hinzu kommen das Anwaltshonorar. Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat. wijo
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