: Bremen macht anderen Städten das Kostensparen vor
■ Für Sozialhilfeempfänger und Kassenpatienten sind die Ausgaben, anders als in anderen Städten, „gedeckelt“
Bremen macht anderen Kommunen vor, wie Kosten für die Gesundheitsversorgung von SozialhilfeempfängerInnen in Grenzen gehalten werden können. Anders als in vielen deutschen Städten und Kommunen werden die Ausgaben im Rahmen der sogenannten Krankenhilfe für SozialhilfebezieherInnen in der Hansestadt „gedeckelt“. Dies geschehe auf Grund einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Gesundheitsbehörde und der Kassenärztlichen Vereinigung bereits seit 1961, bestätigte jetzt die Sprecherin der Gesundheitsbehörde, Heidrun Ihde. In der Wirkung entspreche dies einer Budgetierung, die für beitragszahlende Mitglieder von Krankenkassen erst mit den Gesundheitsreformen kam.
In der Stadt Bremen liegen die Gesundheitsausgaben für rund 25.000 SozialhilfeempfängerInnen offiziellen Angaben zu Folge bei rund 60 Millionen Mark jährlich. Pro Person unterschreiten die Ausgaben von rund 430 Mark pro Jahr und Sozialhilfeversichertem sogar die durchschnittlichen Aufwendungen der allgemeinen Ortskrankenkassen für ihre Krankenversicherten. Damit liegt die Hansestadt mit ihren Ausgaben für die Krankenhilfe, die aus Steuermitteln finanziert werden, auf niedrigem Niveau.
Nach Angaben der ARD-Sendung Panorama liegen die Ausgaben für die Krankenhilfe anderer Städte – auch bezogen auf die Zahl der SozialhilfeempfängerInnen – vielfach höher. Hamburg zahle jährlich 205 Millionen, Frankfurt 60 Millionen, München 32 Millionen und Berlin 312 Millionen Mark – wobei sich die nach oben nicht begrenzten Ausgaben für die Krankenhilfe von rund 2,3 Milliarden Mark jährlich mit steigender Tendenz entwickeln. Der Grund dafür ist, dass andernorts die Krankenversorgung von SozialhilfeempfängerInnen, die zudem von Zuzahlungen jeder Art befreit sind, von den Kommunen unbegrenzt bezahlt werden. Damit würden SozialhilfebezieherInnen in der Versorgung auf Kosten von SteuerzahlerInnen tendenziell besser gestellt als manche beitragszahlende Krankenversicherte – obwohl der Gesetzgeber schon vor Jahren beschloss, auch Sozialhilfeversicherte in die Versicherungspflicht einzubeziehen.
Dass dies bundesweit bislang nicht geschah, liegt einfach daran, dass es kein entsprechendes Ausführungsgesetz gibt. Der Staatsrat im Bremer Gesundheitsressort, Hans-Christoph Hoppensack, hat dies kritisiert. Es sei „rechtsstaatlich ein unmöglicher Zustand“, dass sich niemand um die Umsetzung eines Gesetzes kümmere. Vom Bremer Verband der Angestelltenkrankenkassen e.V. begründete deren Leiter, Karl Nagel, den „eingeschlafenen Gesetzgebungsprozess“ damit, dass die Krankenkassen nicht bereit seien, den Personenkreis der SozialhilfeempfängerInnen aufzunehmen, wenn für diese nicht kostendeckende Beiträge zu erwarten seien.
ede
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