: Wegen teurer Zigarette vor Gericht
■ Rentner ließ seine glühende Kippe allein im Ascher - nun sitzt er auf 50 000 Mark Schulden
Die berühmt-berüchtigte brennende Zigarette war der Auslöser für einen Wohnungsbrand in Osterholz im Oktober 1999. Dabei wurde die komplette Einrichtung zerstört; drei Hausbewohner erlitten leichte Rauchvergiftungen. Der Rentner Lothar L. musste sich nun vor dem Amtsgericht Bremen wegen fahrlässiger Brandstiftung verantworten. Die Quittung für seinen Leichtsinn: 1500 Mark Geldstrafe zur Bewährung.
„Ich dachte die wär aus, und sonst brennen die dann ja auch am Filter ab“, verteidigte sich der 71-Jährige. Der alleinstehende Mann hatte seine noch glimmende Selbstgedrehte in den Aschenbecher geklemmt, bevor er sich auf den Weg zum freiwilligen Funkdienst beim Roten Kreuz machte. Diese Kippe jedoch fiel vom Ascher auf einen Sessel und setzte ihn in Brand. Als der ahnungslose Rot-Kreuz-Helfer Stunden später in das Mehrfamilienhaus zurückkam, quoll bereits Rauch unter seiner Wohnungstür hervor. Die von den Nachbarn alarmierte Feuerwehr evakuierte vorsorglich die Wohnanlage und löschte das Feuer, das bereits auf andere Möbel übergegriffen hatte. Es entstand ein Schaden von mehr als 50 000 Mark.
Hauptleidtragender ist nun Lothar L., der seine gesamte persönliche Habe verloren hat und auf einem gewaltigen Schuldenberg sitzt, da er nicht versichert war. Nach Abzug von Ratenzahlungen und Miete an die GeWoBa muss der Rentner zurzeit mit knapp 500 Mark monatlich zurecht kommen.
Der Richter verurteilte Lothar L. schließlich wegen fahrlässiger Brandstiftung, verhängte jedoch nur eine Bewährungsstrafe: „Der Brand hätte zwar ernste Folgen haben können, aber Ihr Verhalten war nicht außergewöhnlich leichtsinnig. Die meisten Menschen würden es noch sozialverträglich nennen. Gottseidank ist nicht mehr passiert.“
Auf eine Verordnung gemeinnütziger Arbeitsstunden, wie von der Staatsanwältin gefordert, verzichtete der Strafrichter. „Der Angeklagte verbringt ohnehin einen Großteil seiner Zeit beim Roten Kreuz - offensichtlich der einzige soziale Bezug, den er hat. Ich halte es daher für überflüssig, weitere Sozialdienste zu verhängen.“ Am Ende des Prozesses riet er dem Rentner, eine Schuldner- und Rechtsberatung aufzusuchen. Dort solle man überprüfen, ob die Ansprüche der GeWoBa seiner finanziellen Lage angemessen sind. Übrigens: Lothar L. raucht immer noch. WiJo
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