Kein Geld für Schulden

■ Verbraucher-Zentrale fordert Gesetzesreform für Schuldnerberatung

„Ohne tiefgreifende Änderungen ist das neue Insolvenzgesetz gescheitert. Wir fordern dringend eine Reform“, fasste Edda Castelló von der Verbraucher-Zentrale Hamburg (VZH) gestern die Erfahrungen mit der seit vergangenem Jahr geltenden Regelung zusammen. Das Bundesgesetz zur Entschuldung soll Privatpersonen einen Ausweg aus der Schuldenfalle bieten, indem es auch ihnen erstmals ein Konkursverfahren ermöglicht. Das Problem liegt in der zwingend vorgeschalteten Schuldnerberatung, weil die Kapazitäten der Beratungsstellen aus Geldmangel begrenzt sind. Bereits die bisherigen Anfragen von 500 der etwa 65.000 als überschuldet geltenden HamburgerInnen lasten die Einrichtungen auf zehn Jahre hinaus aus. Die VHZ kann 25 Schuldner pro Jahr beraten.

„Das neue Gesetz greift nicht, da die Menschen keine Möglichkeit haben, es wahrzunehmen“, stellt das Forschungsinstitut für Finanzdienstleisungen fest. Die VZH forderte deshalb eine Reform der Insolvenzordnung, damit auch freie Beratungsstellen wie die Verbraucher-Zentrale öffentliche Zuschüsse erhalten können. Um die Beratung zu sichern, hat die VZH zu einer Spendenaktion aufgerufen, bei der bislang 30.000 Mark zusammenkamen. Diese Summe deckt die Beratungskosten für 20 SchuldnerInnen.

Eine Reform müsse außerdem Prozesskostenhilfe gesetzlich garantieren und den Zeitraum der Zahlungsverpflichtungen von sieben auf vier Jahre verkürzen. VZH-Schuldenberater Reinhard Bindemann glaubt, die Ursache für die Mängel der Insolvenzverordnung erkannt zu haben: „Dieses weltfremde Gesetz haben Theoretiker gemacht, die nur aus der Zeitung wissen, daß es überhaupt Schuldner gibt.“ Kathi Schiederig