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Alteigentümer wollen mehr Geld oder Land zurück

Ostdeutsche „Alteigentümer“ wollen höhere Entschädigung für enteignete Güter. Verhandlung vor dem Verfassungsgericht

KARLSRUHE taz ■ Die so genannten „Alteigentümer“ hoffen auf eine höhere Entschädigung für ihre in Ostdeutschland enteigneten Industriebetriebe, Ländereien und Immobilien. Gestern eröffnete das Bundesverfassungsgericht das Verfahren über diese milliardenschwere Klage mit einer mündlichen Verhandlung. „Es kann nicht sein, dass der Staat letztlich Nutznießer des kommunistischen Unrechtsregimes ist“, kritisierte Rüdiger Zuck als Rechtsvertreter der Kläger.

Gerne führen die Kläger Fälle von Grundstücken an, die mit nur einem Prozent des Verkehrswertes entschädigt werden. Hier habe sich eine „unerträgliche Wertschwere“ geöffnet. „Es kann nicht sein, dass manche Alteigentümer das Grundstück und damit den vollen Wert zurückerhalten, während andere nur minimal entschädigt werden“, klagt Zuck. Hier werde der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt.

Es sind vor allem zwei Gruppen von Alteigentümern, die in Karlsruhe klagen. Die einen sind zwischen 1945 und 1949 unter sowjetischer Besatzung enteignet worden. Hier ist die Rückgabe der Grundstücke schon im deutsch-deutschen Einigungsvertrag ausgeschlossen worden. Bei der zweiten Gruppe geht es um Enteignungen, die erst zu DDR-Zeiten stattgefunden haben. Eigentlich gilt hier die Regel „Rückgabe vor Entschädigung“, doch wurde das Prinzip in der Praxis durch den Schutz „redlicher“ DDR-Erwerber und den „Vorrang“ für Investitionen eher ins Gegenteil verkehrt. Finanzminister Hans Eichel wies den Vorwurf, der Staat sei Gewinner der Wiedervereinigung, weit von sich: „Das kann man bei über einer Billion Mark Transferleistungen, die seit 1990 in die neuen Länder flossen, wirklich nicht sagen.“ Vielmehr sei der Bund wegen der angespannten Haushaltslage gerade an einer großzügigeren Entschädigung der Alteigentümer gehindert. Im Übrigen könnten sich die Leistungen „durchaus sehen lassen“. So können nach Angaben der Bundesregierung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus auf dem Lande etwa 50 Prozent des Verkehrswertes als Entschädigung erwartet werden.

Der Grund für die unterschiedliche „Wertschere“: Je höher der Verkehrswert, desto geringer die prozentuale Entschädigung – die Kleinen kommen also besser weg als die alten Junker. Außerdem ist der Verkehrswert in den Filetlagen der Innenstädte stärker gestiegen als im ländlichen Raum.

„Den Klägern geht es also gar nicht um eine gerechte Entschädigung, sondern um entgangene Gewinne“, stellte deshalb Brun-Otto Bryde als Rechtsvertreter der Bundesregierung fest. Eine Gleichbehandlung aller Alteigentümer könnte den Bund zusätzliche 20 Milliarden Mark kosten. Listig öffneten gestern die Kläger einen Ausweg aus der Finanzklemme. Da ein Großteil der enteigneten Grundstücke noch in Staatsbesitz liege, könne er sie ja einfach zurückgeben. Doch der Vorschlag hat einen Haken: Das Land ist bereits an ostdeutsche Landwirte verpachtet und soll von diesen im Rahmen eines „Flächenerwerbprogrammes“ demnächst gekauft werden.

Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen.

CHRISTIAN RATH

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