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Rote Flora vor Gericht

■ Autonome wollen Polizeieinsatz am Schulterblatt gerichtlich überprüfen lassen

Der Polizeieinsatz gegen das autonome Stadtteilzentrum Rote Flora im Schanzenviertel wird ein gerichtliches Nachspiel haben. „Wir beabsichtigen, alle rechtlichen Massnahmen einzuleiten, um den Polizeieinsatz zu überprüfen“, erklärte gestern abend ein Rot-Florist gegenüber der taz. Neben strafrechtlichen Anzeigen wegen Übergriffen wird wohl auch eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um die Rechtswidrigkeit der Polizeiaktion gegen die Rote Flora zu belegen. In der Nacht zum 1. Mai hatten Polizeieinheiten 130 KonzertbesucherInnen mehrere Stunden lang festgesetzt, am Morgen zu umliegenden Wachen transportiert und erst nach Personalienfeststellung wieder freigelassen, weil es zuvor im Bereich der Roten Flora nach der „Global Street Day“-Demo zu Randale gekommen war.

Nach Auffassung von Juristen ist das polizeiliche Vorgehen gegen die Rote Flora klar rechtswidrig. Denn zwischen dem Barrikadenkampf am Schulterblatt und der Polizeiaktion habe geraume Zeit gelegen, so dass ein Eindringen nicht mehr mit „Gefahr in Verzug“ und der Verfolgung von Straftätern der Randale begründet werden könne. „Lange Zeit konnte man ungehindert rein- und rausgehen“, beschreiben Konzertbesucher die Situation nach den Krawallen und vor der Polizeiblockade.

Im Hamburger Abendblatt gibt SPD-Innensenator Hartmuth Wrocklage auch unumwunden zu, dass es der Polizei – nach der Schmach, vom auswärtigen Pogo im Schanzenviertel überrascht worden zu sein – weniger um Strafverfolgung gegangen sei. Der Vorwand schien geeignet, endlich mal in die Flora einzudringen: „Die haben nicht damit gerechnet, dass die Polizei reingeht“, sagte Wrocklage.

Während die Jusos sich gegen die „Kriminalisierung“ der Roten Flora wenden, ruft die CDU weiterhin laut nach Räumung. Die Regenbogengruppe geht indes Augenzeugenberichten nach, dass Zivilfahnder maßgeblich an der Randale beteiligt waren. Kai von Appen

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