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Asylgrund: Frau

Frauen, denen Unterdrückung droht, sind in Zukunft besser vor Abschiebungen geschützt

BERLIN taz ■ Flüchtlingsfrauen, die wegen ihres Geschlechts in ihrer Heimat unterdrückt werden, werden bald besser vor einer Abschiebung geschützt. Zwar hat die rot-grüne Regierung das schon in ihrer Koalitionsvereinbarung festgeschrieben. Doch die Verwaltungsvorschriften konnten erst jetzt entsprechend verändert werden. Das Kabinett muss der Vorlage noch zustimmen. Frauenspezifische Gründe werden demnächst ein größeres Gewicht bei der Anerkennung von Asylanträgen finden. Entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention gehören zu den „konkreten Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit“, die eine Abschiebung verhindern, die Witwenverbrennung, die Beschneidung von Frauen, Ritualmorde und schwerwiegende Formen sexueller Gewalt. Diese Ergänzungen in den Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsansprüche, sondern Ermessensentscheidungen. KN

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