piwik no script img

der umstrittene beschluss

Die Kultusminister zu Studiengebühren

Die KMK beschloss letzte Woche:

1. Die Länder vereinbaren, das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss [. . .] gebührenfrei zu halten.

2. Es müssen weitere Anreize geschaffen werden, damit die Hochschulen den Abschluss eines grundständigen Studiums in der Regelstudienzeit ermöglichen.

3. Um dieses sicherzustellen, können Länder Guthaben (in Form von Semestern) oder Studienkonten (in Form von Semesterwochenstunden) für ein gebührenfreies Studium einführen.

4. Nach deutlicher Überschreitung des Guthabens (Regelstudienzeit zuzüglich mind. 4 Semester oder Semesterwochenstunden gemäß Prüfungsordnungen zuzüglich 30 %) bleibt es den einzelnen Ländern überlassen, Studiengebühren zu erheben. [. . .]

7. Die Ministerpräsidenten werden gebeten, [. . .] die KMK mit der Erarbeitung eines Staatsvertragsentwurfs zu beauftragen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen