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Lizenzen für Sondermüll-Entsorger gratis

Mit den Entgelten wurden in NRW bisher Altlasten saniert. Das sei verfassungswidrig, hieß es gestern aus Karlsruhe

FREIBURG ■ dpa/taz Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) darf von Sondermüll-Entsorgern keine Lizenzentgelte verlangen. Dies entschied in einem gestern bekanntgemachten Beschluss das Bundesverfassungsgericht. Der entsprechende Passus des nordrhein-westfälischen Abfallgesetzes wurde für „nichtig“ erklärt.

Schon 1998 hatte Karlsruhe die Sonderabfall-Abgaben in vier anderen Bundesländern (Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen) für verfassungswidrig erklärt. Wie damals ging es auch bei der NRW-Regelung um die Frage, ob der Landesgesetzgeber über das Bundesrecht hinausgehende Finanzbeiträge verlangen konnte. So wurde in NRW seit 1988 von allen Sonderabfall-Entsorgern eine Lizenz verlangt. Je nach Art des Abfalls mussten als Entgelt für diese Lizenz 80 Pfennig bis 35 Mark pro Tonne Sondermüll bezahlt werden. Rund 500 Lizenzen wurden in der Folgezeit erteilt. Das Aufkommen in Höhe von fast 40 Millionen Mark pro Jahr floss in die Sanierung von Altlasten, deren Verursacher nicht mehr festgestellt werden konnten.

Auf Klage einer Deponie im Raum Herford stoppte allerdings 1996 das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht die Erhebung der Lizenzentgelte. Die Prüfung in Karlsruhe ergab nun, dass das NRW-Gesetz tatsächlich gegen Kompetenzvorschriften des Grundgesetzes verstieß. Das Abfallgesetz des Bundes sei bezüglich der Genehmigung von Entsorgungsablagen abschließend, erklärte Karlsruhe. Für die Einführung von Lizenzpflichten auf Landesebene habe daher kein Raum bestanden. Nach Ansicht von Experten hat sich daran auch nach Einführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 1996 nichts geändert. NRW muss nun also sein Abfallgesetz ändern und die Finanzierung der Altlastensanierung anderweitig sicherstellen.

Streit um die Abfälle gibt es auch in Brandenburg: Die beiden Gemeinden Briesensee und Arenzhain haben sich bei der EU-Kommission über regionale Vorgaben zur Abwasserentsorgung beschwert. Sie kritisierten, dass die Kommunen gegen ihren Willen an Zweckverbände zur Abwasserentsorgung angeschlossen wurden. CHRISTIAN RATH

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