: Gerichtlicher Abruf
■ Entlassung der Deputierten rechtmäßig
Die Gerichte haben zugunsten der GAL entschieden: Die Abberufung der Deputierten Dirk Hauer (Sozialbehörde) und Holger Gisch (Schulbehörde), die von den Grünen nominiert und inzwischen zum Regenbogen gewechselt sind, war rechtens. Nach dem Verwaltungsgericht haben nun auch die Hamburgischen Oberverwaltungsrichter in diesem Sinne geurteilt. Gisch hatte gegen seine von der GAL betriebene Abberufung aus dem Deputat geklagt (taz berichtete).
Nach Ansicht des OVG ist die Stimme von Deputierten „der eines Senators gleichwertig, und die Deputationen besitzen ohne weiteres die Möglichkeit, den Senator zu überstimmen“. Von daher sei das Deputat „das oberste Führungsorgan einer Fachbehörde“ und genau wie alle anderen Träger hoher Funktionen abwählbar, auch „aus Gründen der politischen Opportunität“. Es sei überhaupt nicht einzusehen, warum Deputierte einen höheren Schutz vor Abberufungen genießen sollten als Senatoren oder der Bürgermeister – die ebenfalls abgewählt oder entlassen werden könnten.
Gisch selbst, der inzwischen schulpolitischer Sprecher des Regenbogen-Vereines ist, fühlt durch das Urteil zumindest „die Bedeutung von Deputationen und die Arbeit der Deputierten klar gestellt“. Es sei durch das Gericht deutlich geworden, dass diese „Institution mehr ist als ein Abnickergremium“. Ansonsten sei er sich nicht sicher, „ob ich mich geehrt fühlen soll, als Deputierter mit dem Bürgermeister in eine Linie gestellt zu werden“. aha
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