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Gutachten bei Kunstfehlern

Auskünfte zu medizinischen Fragen geben bislang Kassen, Ärzte, Verbraucherzentralen, Selbsthilfegruppen oder Patientenstellen – ein Dickicht von Anbietern, jeder mit eigenem Interesse. Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer will daher unabhängige Beratungsstellen schaffen. Erste Anlaufstellen sollen nun die gesetzlichen Krankenkassen aus eigenen Mitteln schaffen. Kosten: zehn Millionen Mark.

Von Seiten der Kassen und Ärztekammern hagelte es Kritik an dem Projekt. Der Grund: Das Bundesgesundheitsministerium will nicht nur unabhängige Informationen, sondern auch die Rechte des Patienten stärken. Etwa bei der Klage gegen einen Behandlungsfehler. Bislang liegt die Beweislast in der Regel beim Patienten.

Bevor er vor Gericht zieht, kann er von den Ärztekammern der Länder klären lassen, ob ein Fehler vorliegt. Das Gutachten erstellen Ärzte. Der Verdacht, dass dabei „eine Krähe der anderen kein Auge aushackt“, sei nicht von der Hand zu weisen, sagt Gregor Bornes, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft für Patientenstellen. Künftig sollen sich daher am Gutachtenverfahren Patientenvertreter und Krankenkassen beteiligen dürfen. Dazu Ärztekammer-Vizechefin Ursula Auerswald: „Man tut ja gerade so, als ob Ärzte am Stammtisch die Gutachten auskungelten.“

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