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Kampfhund muss ins Tierheim

■ Maulkorb reicht nicht bei ungeeignetem Besitzer

Ein Maulkorb bei einem Kampfhund reicht als Gefahrenabwehr nicht aus, wenn sich der Hundehalter als ungeeignet erwiesen hat. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Bremen die Beschwerde eines Mannes zurückgewiesen, dem in vorheriger Instanz die Haltung seines Kampfhundes untersagt worden war. Der Pitbull-Rüde „Duman“, der im März einem Menschen ins Gesicht gebissen und erheblich verletzt hatte, muss nunmehr für einen Monat ins Tierheim. Der Besitzer muss innerhalb dieser Frist angeben, wie er sich eine sichere Unterbringung des Hundes vorstellt (Aktenzeichen OVG: 1 B 227/00).

Von der kommenden Woche an gelten in Bremen und Bremerhaven verschärfte Verordnungen für Kampfhunde. Damit wird eine spätere Entlassung des „vorbestraften“ und als gefährlich eingeschätzten Hundes unwahrscheinlich. Der Hund war auch in Beißereien mit anderen Hunden verwickelt. Eine Amtstierärztin hatte entsprechende Narben festgestellt. Sein Halter habe den Angriff auf einen Menschen nicht verhindern können. Er sei offenbar unfähig, das aggressive Tier richtig einzuschätzen und zu kontrollieren. taz/dpa

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