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aus staatsräson

Auszüge aus dem Papier Werthebachs

„Bisherige Ausländerpolitik hat zu sehr die Bedürfnisse der Zuwanderer – ob legal oder illegal – in den Vordergrund gestellt. Das ,öffentliche Interesse‘ – Ausdruck von Staatsräson – an einer Zuwanderung wurde auf bisher unzuträgliche Weise vernachlässigt. Deutschland ist ein Einwanderungsland wider Willen. Es ist daher Zeit für eine bilanzierende und tabulose Diskussion der deutschen Ausländerpolitik (...).

Gesteuerte Zuwanderung von Ausländern einer qualifizierten, gebildeten und leistungsbereiten Mittelschicht könnte helfen, der deutschen Wohnbevölkerung die Angst zu nehmen, dass Zuwanderung nur dem Ausländer nutzt und dem Gemeinwesen schadet.

Dabei ist eines gewiss: Das deutsche Asylrecht ist als einklagbares Individualgrundrecht in Europa einmalig. Der Vertrag von Amsterdam zielt darauf ab, bis 2004 zu einer einheitlichen Gestaltung des Ausländer- und Asylrechts innerhalb der EU zu gelangen. Dies wird auf Deutschland großen Druck ausüben, das Asylrecht in eine Institutionsgarantie zu überführen und als einklagbares Individualrecht abzuschaffen. (...)

Wenn Zuwanderung wegen der demographischen Entwicklung zumindest bis zum Greifen einer kinderorientierten Familienpolitik mittelfristig unvermeidbar ist, muss die Zuwanderung der Gesellschaft auch nutzen und sie nicht nur belasten. Deshalb gehört die Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungspolitik auf den Konsenstisch. (...) Es geht um entscheidende Zukunftsfragen, die sich nicht für Wahlkämpfe eignen und in elementarer Weise die Weichen für die nachfolgenden Generationen stellen.“

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