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SPD und Grüne einig über Justizreform

Rechtspolitiker der Koalition verständigen sich: Vermehrter Einsatz von Einzelrichtern bei Zivilprozessen zur Entlastung der Justiz vorgesehen. Das geplante Gesetz soll noch in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten werden

FREIBURG taz ■ Die Reform der Zivilprozesse geht in ihre entscheidende Phase. Die Rechtspolitiker von SPD und Grünen haben sich jetzt auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der bereits in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Der Gesetzentwurf geht dabei auf wesentliche Kritikpunkte ein.

In Anwalt- und Richterschaft fand die von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) forcierte Reform bisher kaum Zustimmung. Vor allem kritisierten sie, dass der Zugang zur Berufung verengt und der Einsatz von Einzelrichtern verbindlich vorgeschrieben werden sollte. Die neue Vorlage mildert nun die bisher recht rigide geplanten Regelungen ab, ohne vom eingeschlagenen Kurs abzuweichen. Nach wie vor sollen in der Berufungsinstanz und durch vermehrten Einsatz von Einzelrichtern Kapazitäten frei werden, mit denen man Amts- und Landgerichte stärken kann.

„Das Ziel der Reform ist unverändert, aber in der Wahl der Mittel haben wir uns bewegt“, sagte gestern ein Sprecher des Justizministeriums. Der Gesetzentwurf liegt der taz in Auszügen vor. Er soll erst am Mittwoch vorgestellt werden, weil ihn die Fraktionen zuvor noch formell beschließen müssen. CHR

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