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Mit Hund gedroht

Landgericht verurteilt 24-Jährigen zu 18 Monaten Haft, weil er bei einem Ladendiebstahl mit Kampfhund drohte

Die Drohung mit seinem Kampfhund muss ein 24-jähriger Berliner mit 18 Monaten Haft ohne Bewährung büßen. Er wurde gestern vor dem Landgericht wegen Diebstahls, versuchter Nötigung mit seinem Pitbull und Betrug verurteilt. „Der Kampfhund ist ein gefährliches Werkzeug“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung.

Der Mann hatte eine Verkäuferin im Juni 1999 in einem Steglitzer Schuhgeschäft einschüchtern wollen, die seine Freundin beim Diebstahl von einem Paar Herrenschuhe ertappt hatte. Der Pitbull war danach von der Polizei beschlagnahmt und im Tierheim untergebracht worden.

Die 38 Jahre alte Schuhverkäuferin sagte vor Gericht aus, sie habe sich bedroht gefühlt: „Der Mann wollte mir Angst machen mit dem Hund.“ Mit dem Hinweis auf das Tier habe der Mann aus dem Geschäft kommen wollen, bevor die Polizei eintraf. Die Beute hatte das Pärchen zuvor schon zurückgegeben.

Den Vorwurf, im Dezember 1997 eine Ausländerin übel beschimpft und beleidigt zu haben, nachdem sich sein Kampfhund in dem Tier der Frau verbissen habe, ließ das Gericht fallen. Die Frau sei noch immer so schockiert, dass sie sich weigere, als Zeugin zu erscheinen, sagte die Richterin.

Im Juni 1998 hatte der Mann drei Bauarbeitern mit seinem Hund gedroht, falls sie den Baulärm in seiner Nachbarschaft nicht stoppen würden. Der damals mittellose Gelegenheitsarbeiter ist des Betruges schuldig, weil er sich mit der Scheckkarte einer Freundin am Geldautomaten bediente. DPA

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