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Mord wird zum dritten Mal verhandelt

BGH in Leipzig hob auch zweites Urteil des Berliner Landgerichtes auf. Angeklagter soll Millionär erschlagen haben

Der Mord an einem Berliner Millionär und der versuchte Mord an dessen Krankenpflegerin muss zum dritten Mal vor Gericht verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hob gestern bereits das zweite Urteil des Landgerichtes Berlin in diesem Fall wegen Mängeln in der Beweiswürdigung auf. Der Angeklagte war in dem zweiten Verfahren von den Berliner Richtern vom Vorwurf des Mordes und des versuchten Mordes freigesprochen worden, weil sie sich nicht von seiner Täterschaft überzeugen konnten. Stattdessen wurde er nur auf Grund anderer Vorwürfe wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Nun muss eine andere Strafkammer des Landgerichtes den Fall erneut verhandeln.

Zuvor hatte das Landgericht Berlin im ersten Prozess gegen ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der BGH hatte jedoch bereits diesen Richterspruch wegen der fehlerhaften Bewertung einer so genannten Alibibehauptung aufgehoben.

Im August 1995 soll sich der Angeklagte unter einem Vorwand Zutritt zu der Wohnung des pflegebedürftigen Berliner Millionärs verschafft haben. Dort war seine damalige Verlobte, die spätere Nebenklägerin, als Pflegekraft beschäftigt. Aus Wut über Partnerschaftsprobleme soll der Angeklagte in Tötungsabsicht mit einem Knüppel so lange auf ihren Kopf eingeschlagen haben, bis sie blutüberströmt mit massiven Kopfverletzungen am Boden liegen blieb. Danach soll er auf den aufmerksam gewordenen Millionär eingeschlagen haben, um ihn als Zeugen auszuschalten. Die Nebenklägerin konnte im Gegensatz zu dem Mann mit mehreren neurochirurgischen Eingriffen gerettet werden. AP

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