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Politbüro-Prozess I

Schon verurteilt:

Seit der Wende wurden rund 65.000 Ermittlungsverfahren wegen des DDR-Unrechts eingeleitet. Zur Anklage kam es nur in einem Prozent. Seit 1992 laufen Prozesse im Zusammenhang mit den Toten an der Grenze. Im ersten Politbüro-Prozess verurteilte das Landgericht Berlin im August 1997 den letzten Staats- und Parteichef Egon Krenz (l.) sowie die Politbüro-Mitglieder Günter Schabowski (r.) und Günther Kleiber.

Im Oktober 1996 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch frühere DDR-Spitzenpolitiker wegen der Todesschüsse zu Haftstrafen verurteilt werden können. Diese hätten gegen Menschenrechte verstoßen. Der Bundesgerichtshof bekräftigte dies Urteil im November 1999, als er den Schuldspruch gegen Krenz für rechtskräftig erklärte. Damit machten die Richter deutlich, dass nicht nur die Mauerschützen, sondern auch die Hintermänner am Schreibtisch für die Mauertoten verantwortlich sind.

An der Grenze sind über 1.000 Menschen umgekommen. Im zweiten Politbüro-Prozess geht es um vier Todesfälle zwischen 1984 und 1989, darunter den letzten Mauertoten Chris Gueffroy.

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