: Politbüro-Prozess I
Schon verurteilt:
Seit der Wende wurden rund 65.000 Ermittlungsverfahren wegen des DDR-Unrechts eingeleitet. Zur Anklage kam es nur in einem Prozent. Seit 1992 laufen Prozesse im Zusammenhang mit den Toten an der Grenze. Im ersten Politbüro-Prozess verurteilte das Landgericht Berlin im August 1997 den letzten Staats- und Parteichef Egon Krenz (l.) sowie die Politbüro-Mitglieder Günter Schabowski (r.) und Günther Kleiber.
Im Oktober 1996 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch frühere DDR-Spitzenpolitiker wegen der Todesschüsse zu Haftstrafen verurteilt werden können. Diese hätten gegen Menschenrechte verstoßen. Der Bundesgerichtshof bekräftigte dies Urteil im November 1999, als er den Schuldspruch gegen Krenz für rechtskräftig erklärte. Damit machten die Richter deutlich, dass nicht nur die Mauerschützen, sondern auch die Hintermänner am Schreibtisch für die Mauertoten verantwortlich sind.
An der Grenze sind über 1.000 Menschen umgekommen. Im zweiten Politbüro-Prozess geht es um vier Todesfälle zwischen 1984 und 1989, darunter den letzten Mauertoten Chris Gueffroy.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen