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Liste oder Partei

■ Kommission soll für Bürgerschaft Fall des GAL-Nachrückers in Nord prüfen

Der Fall des ehemaligen GAL-liers und jetzigen Regenbogen-Mitglieds Volker Strantz im Bezirk Nord beschäftigt jetzt auch die Hamburgische Bürgerschaft. Der Verfassungsausschuss des Parlaments hat eine Kommission eingerichtet, die ab September prüfen soll, ob Strantz Anspruch auf einen Sitz in der Bezirksversammlung (BV) hat. Er war nach der vergangenen BV-Wahl auf der GAL-Liste als Nachrücker für den im April ausgeschiedenen Abgeordneten Heinz-Dieter Bies vorgesehen. Weil Strantz aber zwischenzeitlich zum Regenbogen gewechselt ist, verweigert ihm der Bezirkswahlleiter, Bezirksamtschef Mathias Frommann, den Sitz im Parlament und hat stattdessen den GAL-Abgeordneten Holger Koslowski zum Nachrücker bestimmt (taz berichtete).

Strantz hat über seinen Rechtsanwalt Hermann Rieche zudem das Hamburgische Verfassungsgericht angerufen, das sich jedoch in einer ersten Reaktion für nicht zuständig erklärt hat. Dagegen hat Strantz Einspruch einlegen lassen. Für Rieche und Strantz geht es um einen „Präzedenzfall“: nämlich darum, ob man auch Anspruch auf ein Mandat hat, obwohl man die Partei nach Aufstellung der Liste verlassen hat.

Der Regenbogen-Mann hat stets damit argumentiert, dass er nach wie vor inhaltlich für die Politik stehe, für die die GAL 1997 gewählt worden sei. Er zählt „Pazifismus“ und „Antimilitarismus“ ebenso dazu wie eine „gerechte Finanz- und Sozialpolitik“. Auf dieses inhaltliche Argument habe die GAL „bisher überhaupt nicht reagiert“, vermisst Strantz eine politische Auseinandersetzung um diese „äußerst delikate Angelegenheit“. Er ist sich zumindest „sicher, dass der Fall nicht so schnell vom Tisch ist, wie sich GAL und Bezirk das erhoffen“. aha

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