piwik no script img

Neonazis sollen in Haft

Bundesanwaltschaft plädiert im Synagogen-Prozess auf Jugendstrafen wegen versuchter schwerer Brandstiftung

GERA dpa ■ Im Prozess um den Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge hat die Bundesanwaltschaft gestern Jugendstrafen für die Angeklagten gefordert. Die zwei vor dem Oberlandesgericht Gera (OLG) als Haupttäter angeklagten 17- und 18-jährigen Neonazis sollen für jeweils dreieinhalb Jahre in Haft. Ihnen werden versuchte schwere Brandstiftung und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Der dritte Angeklagte soll wegen Beihilfe zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt werden.

„Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und aus Gründen der inneren Sicherheit darf nicht zugelassen werden, dass in diesem Land Vorstellung über einen erneuten Holocaust aufflammen“, plädierte der Oberstaatsanwalt. Genau dies hätten die beiden Angeklagten aber beabsichtigt. „Sie wollten nach ihren eigenen Worten der Welt klar machen, dass Adolf Hitlers Ideen weiterleben.“ Die beiden hatten gestanden, zum Hitler-Geburtstag zwei Molotowcocktails auf das jüdische Gotteshaus geworfen zu haben. Das OLG will heute urteilen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen