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Angolaner droht Abschiebung

Friedensaktivist muss Berlin verlassen. Er hat die Altfallregelung um fünf Tage verpasst

Emanuel Matondo hat viel zu tun. Das Wissen des seit über zehn Jahren in Berlin lebenden Exilangolaners ist gefragt, wenn es um die Situation in seinem afrikanischen Heimatland geht. Denn Matondo gehört zu den Mitbegründern der angolanischen antimilitaristischen Menschenrechtsinitiative (I.A.A.D.H.), die gegen Landminen kämpft und angolanische Kriegsdienstverweigerer unterstützt.

Wie lange sich Matondo noch seiner Friedensarbeit widmen kann, ist ungewiss. Denn seine Duldung wird nicht verlängert. Stattdessen hat das Ausländeramt den 33-Jährigen zur Ausreise aufgefordert. Wenn er dieser bis September nicht nachkommt, drohen Abschiebehaft und Ausweisung. Auf die so genannte Altfallregelung kann sich Matondo nicht berufen, weil er genau fünf Tage nach dem Stichtag auf dem Berliner Flughafen eintraf.

Bei einer Abschiebung nach Angola drohen ihm wegen seiner Friedensaktivitäten Repressalien. Die Arbeit des I.A.A.D.H. wird von der angolanischen Regierung als Feindunterstützung betrachtet. Sogar einen Agenten versuchten sie bei den afrikanischen Menschenrechtlern einzuschmuggeln. Matondo weiß von 19 angolanischen KriegsgegnerInnen, die im Mai 1999 aus Portugal abgeschoben wurden. Noch am Flughafen wurden sie von der angolanischen Polizei verhaftet.

Unterdessen haben eine Reihe von Friedens- und Menschenrechtsorganisationen vom Senat ein Aufenthaltsrecht für Matondo gefordert. Sie können sich dabei auf Empfehlungen des UNHCR berufen. Der hat kürzlich vor dem Hintergrund katastrophaler Lebensbedingungen und erheblicher Sicherheitsrisiken sowie der angespannten Lage in Luanda eindringlich vor einer Rückführungen abgelehnter Asylbewerber nach Angola gewarnt. PETER NOWAK

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