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Kirchensteuer soll steigen

■ Urteil aus Schleswig-Holstein hat ab 2001 Konsequenzen auch für Bremen / Nullsummenspiel angeblich für die Kirchenmitglieder

Insgeheim wird mancher norddeutsche Kirchenschatzmeister über das jüngste Gerichtsurteil zur Kirchensteuer aufgeatmet haben – und jetzt insgeheim Danke dem Herrn Richter summen. Denn als Folge des Urteils soll in Bremen die Kirchensteuer ab Januar 2001 steigen. Das wird den evangelischen und katholischen Kirchenkassen verstärkt Geld in die Kassen spülen und, so hoffen die Verantwortlichen, die durch die Steuerreform bedingten Einnahmeausfälle wenigstens etwas ausgleichen.

Den Stein ins Rollen brachte ein empörtes evangelisches Kirchenmitglied in Schleswig-Holstein. Das hatte sich durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichtbarkeit geklagt, weil es nicht einsehen mochte, dass die Kirchensteuer innerhalb der evangelischen nordelbischen Landeskirche unterschiedlich hoch ausfiel. Erfolgreich. Unterschiedliche Kirchensteuer-Hebesätze verstoßen gegen den Gleichheits-grundsatz der Verfassung, befand das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht im Juni. Änderungsbedarf also beim Kirchensteuer-Hebesatz, der in Hamburg bislang acht Prozent, in Schleswig-Holstein dagegen neun Prozent beträgt, obwohl in beiden Bundesländern dieselbe evangelische Landeskirche wirkt. Ähnliches gilt für Bremen und Niedersachsen. So ist für evangelische Christen in Bremen Nord und Bremerhaven auch die Hannoversche Landeskirche zuständig, während die Katholiken im Lande sich den Bistümern Hildesheim und Osnabrück zurechnen.

Der Unterschied zwischen Landeskirche und politischer Landesgrenze soll künftig nicht mehr spürbar sein. Stimmen die kirchlichen Gremien der Erhöhung der Kirchensteuer zu, zahlen Kirchenmitglieder in Niedersachsen und Bremen künftig neun Prozent ihrer Lohn- bzw. Einkommenssteuer als Kirchensteuer.

„Wir appellieren an die Solidarität unserer Mitglieder“, hoffen die Vertreter aller Kirchen auf Verständnis für ihre Entscheidung zur Steueranhebung, der der bremische Gesetzgeber noch zustimmen muss. Schon länger haben die Kirchen ihre Rücklagen angreifen müssen, um die durch Kirchensteuerausfälle akut gewordenen Einnahmen-Rückgänge auszugleichen, hieß es gestern. So verzeichnete die Bremische Evangelische Kirche (BEK) seit 1994 Einnahmeverluste von rund 25 Prozent. Eine Anhebung des Kirchensteuer-Hebesatzes um einen Prozentpunkt helfe, die künftigen Einnahmenverluste auszugleichen – ohne dass sie für die Mitglieder spürbar würden. Weil die Entlastung durch die Steuerreform automatisch auch eine Senkung der Kirchensteuer bedeute, sei die geplante Erhöhung am absoluten Betrag später nicht zu erkennen, trösten die kirchlichen Finanzexperten. In der Praxis laufe die Erhöhung auf ein Nullsummenspiel hinaus, so Propst Ansgar Lüttel und Pas-tor Louis-Ferdinand von Zobeltitz.

Sollten die Länderparla-mente Bremens und Hamburgs einer Anhebung des Kirchensteuerhebesatzes zustimmen, wäre eine weitgehende Vereinheitlichung erreicht. Nur in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg liegt der Kirchensteuerhebesatz bislang bei acht Prozent der Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer. ede/F.: Laura Marina

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