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Ich war, bin und werde sein

Wegen geringer Schuld soll das Ermittlungsverfahren gegen den Altkanzler eingestellt werden. Kohl muss 200.000 Mark Bußgeld zahlen, dafür entgeht er trotz illegaler Spenden einer Vorstrafe

BERLIN dpa/taz ■ Das Ermittlungsverfahren gegen Exkanzler Helmut Kohl soll nach Informationen der Deutschen Presseagentur mit einem Bußgeld von 200.000 Mark und dem Versprechen, dem Parteiengesetz künftig mehr Beachtung zu schenken, wegen „geringer Schuld“ eingestellt werden. Ein Sprecher des Düsseldorfer Justizministeriums – die oberste Aufsichtsbehörde der Bonner Staatsanwaltschaft – wollte die Entscheidung aber gegenüber der taz nicht bestätigen: „Spekulationen kommentiere ich nicht.“

Auch Kohls Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner schränkte ein: „Bis heute haben wir von der Bonner Staatsanwaltschaft kein Signal erhalten.“ Ein Bußgeld wäre aber „akzeptabel, da in diesem Fall Helmut Kohl nicht vorbestraft wäre“. Nach Informationen von Spiegel und Welt am Sonntag wollen die Bonner Staatsanwälte das Verfahren gegen Kohl einstellen, weil Kohl den Schaden, den er der CDU durch seine illegale Spendenpraxis zugefügt hat, mit seiner legalen Geldsammelaktion vom März wieder gutgemacht habe. Die Kölner Generalstaatsanwaltschaft unterstütze diese Entscheidung, doch gebe es aus dem Landesjustizministerium „massiven Widerstand“. Gleichwohl sähen es die Bonner Staatsanwälte als erwiesen an, dass Kohl „gegen die originäre Pflicht eines Parteivorsitzenden“ verstoßen habe, das Vermögen seiner Partei zu betreuen.

Bei der Sammelaktion, die Kohl im Frühjahr initiiert hat, sind rund acht Millionen Mark zusammengekommen. Die Summe überschreitet deutlich die Strafzahlung, die die CDU leisten muss, weil Kohl Anfang der 90er-Jahre rund 2,2 Millionen Mark von nur ihm bekannten Spendern angenommen und nicht im Rechenschaftsbericht der Partei ausgewiesen hat. Juristisch entscheidend sind dabei aber die 700.000 Mark, die Kohl und seine Gattin aus ihrem eigenen Vermögen gespendet haben. Diese werden als „Schadenswiedergutmachung“ bewertet. KARIN NINK

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