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Keine Kündigungen

Gewerkschaft ÖTV: Auch Personal der Bühnen durch Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung geschützt

Nach Ansicht der Gewerkschaft ÖTV widerspricht die Ankündigung von Finanzsenator Peter Kurth (CDU), Beschäftigte der Berliner Bühnen notfalls auch zu entlassen, gegen geltende Verträge. Das geht nach Darstellung des stellvertretenden ÖTV-Landesvorsitzenden Ernst-Otto Kock aus der Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung hervor, die Innensenator Eckart Werthebach (CDU) im vergangenen Jahr unterschrieben hatte. Der Finanzsenator hatte sich auf eine „Öffnungsklausel“ in dem Vertrag berufen, die das Personal der meisten Theater von den Schutzbestimmungen ausnimmt. Nach Darstellung der Gewerkschaften eröffnet diese Klausel allerdings nicht die Möglichkeit betriebsbedingter Kündigungen.

Kock forderte den Senat gestern auf, „keinen Vertragsbruch bei der Beschäftigungssicherungsvereinbarung zu begehen und auch weiterhin für die staatlichen Bühnen betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen“. Kosteneinsparungen seien auch „durch Abbau überflüssiger Hierarchien und Sonderverträge“ möglich.

Kurth hatte am Dienstag bei der Vorstellung des Landeshaushalts angekündigt, es könne „einen generellen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen im Bereich der Kultur nicht mehr geben“. Kultursenator Christoph Stölzl (parteilos) plant vor allem im Opernbereich einschneidende Strukturveränderungen bis hin zu Theaterfusionen, um die Finanzkrise bei den Bühnen zu beenden. In einigen Häusern sind in den vergangenen Jahren Defizite in Millionenhöhe aufgelaufen. RALPH BOLLMANN

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