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Von Schnuckenund Menschen

LÜNEBURG dpa/taz ■ Eine Schäferin in der Lüneburger Heide hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, dass erneut Fotos von ihr ungenehmigt in Illustrierten erscheinen. Die vierte Zivilkammer des Lüneburger Landgerichts verurteilte am Donnerstag den Hamburger Heinrich-Bauer-Spezialzeitschriften-Verlag, die Veröffentlichung weiterer Aufnahmen der Frau in der Neuen Revue zu unterlassen.

Richterin Karin Faulhaber sagte, die Schäferin sei auf dem abgedruckten Foto „nicht Teil einer Menschenmenge“. Ohne ihre Zustimmung sei der Abdruck nicht erlaubt. Die Neue Revue hatte die Schäferin in dunkelblauem, langen Mantel inmitten ihrer Heidschnucken abgebildet.

Unter der Überschrift „Drei Röslein für ein Heideluja“ hatte die Zeitschrift Werbung gemacht für ihre Aktion „Rettet die Lüneburger Heide“. Die züchtig verhüllte Schäferin sah sich dabei ungefragt in der Gesellschaft der leicht bekleideten Ex-Heidekönigin Jenny Elvers und der nabelfreien Sängerin Blümchen auf einer Farb-Doppelseite abgebildet. Das empfand die junge Blondine als „ehrkränkend“. Wie Recht sie hat.

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