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Rentner sind alle gleich

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ungleichbehandlung in der gesetzlichen Krankenkassen moniert. Freiwillig Versicherte müssen keine höheren Beiträge zahlen

FREIBURG taz ■ Das Bundesverfassungsgericht hat die Ungleichbehandlung von Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung beanstandet. Derzeit müssen freiwillig versicherte Rentner höhere Beiträge bezahlen als Pflichtversicherte. Karlsruhe entschied nun, dass hier ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes vorliegt. Derzeit sind in der gesetzlichen Krankenversicherung knapp eine Million Rentner freiwillig und rund 15,3 Millionen Rentner pflichtversichert. Erstere zahlen in der Regel deutlich höhere Beiträge zur Krankenversicherung, da in die Beitragsberechnung auch Einkünfte aus Vermögen (zum Beispiel Zinsen und Mieteinnahmen) einbezogen werden. Außerdem übernimmt die Rentenversicherung bei den Pflichtversicherten die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge, während sie bei den freiwillig Versicherten nur einen geringeren Zuschuss gibt. Für diese Ungleichbehandlung gibt es nach Ansicht des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts „keinen sachlichen Grund“. Viele der freiwillig Versicherten seien genauso „schutzbedürftig“ wie Pflichtversicherte.

Der Gesetzgeber, der bis zum 31. Februar 2002 eine Neuregelung treffen muss, hat nun drei Möglichkeiten. Zum einen könnte für Rentner der Einstieg in die günstigere Pflichtversicherung erleichtert werden. Seit 1992 ist dieser Einstieg nämlich schon dann unmöglich, wenn man früher nur rund zweieinhalb Jahre lang besonders gut verdient hat. Alternativ dazu könnte der Gesetzgeber aber auch die Beitragsberechnung bei freiwillig und Pflichtversicherten angleichen. Denkbar ist entweder eine Senkung der Beiträge bei den freiwillig Versicherten oder eine Anhebung bei den Pflichtversicherten. Das Gericht legt Letzteres nahe, weil auch viele Pflichtversicherte über Vermögenseinkünfte verfügen. (Az.: 1 BvL 16/96) CHRISTIAN RATH

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