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fakten

Green Card und Blue Card

Die Green Card ist eine Arbeitserlaubnis für IT-Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die deutsche Arbeitsämter (und nur sie) seit gestern erteilen können. Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss mit Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnologie. Zudem muss nachgewiesen werden, dass ein Jahresgehalt von mindestens 100.000 Mark vereinbart wurde. Die Arbeitserlaubnis gilt für fünf Jahre. Die IT-Spezialisten können den Arbeitgeber wechseln und unabhängig von der Arbeitsmarktlage eine neue Arbeitserlaubnis erhalten.

Für die Blue Card, die die Länder Bayern und Hessen propagieren, brauchte es indes weder einen Bundestagsbeschluss noch eine neue Verordnung. Nach dem gültigen Recht ist es schon jetzt möglich, dass Firmen in Deutschland Spezialisten aus dem außereuropäischen Ausland beschäftigen. Die Blue Card sieht jedoch vor, dass die Aufenthaltserlaubnis ausschließlich an die Dauer des Arbeitsverhältnisses geknüpft ist. Das heißt:Verliert ein ausländischer Arbeitnehmer seinen Job, kann er nicht – wie im Fall der Green Card – einen neuen suchen, sondern muss Deutschland umgehend verlassen.

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