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Kranke zu teuer gebettet

Ein BGH-Urteil untersagt den Kliniken, überhöhte Zuschläge für Ein- und Zweibettzimmer zu kassieren

KARLSRUHE dpa ■ Kliniken dürfen künftig nicht mehr so drastische Zuschläge für Ein- und Zweibettzimmer kassieren wie bisher. Das hat der Bundesgerichtshof gestern in einem Urteil entschieden. Wegen eines mangelnden Preis-Leistungs-Verhältnisses hatte der Verband der privaten Krankenversicherungen geklagt. Insgesamt haben nach seinen Angaben rund elf Millionen Versicherte Anspruch auf Ein- und Zweibettzimmer als Wahlleistung. Im Ausgangsfall überstiegen die Zuschläge in sechs Klinken des Landkreis Hannover den Basispflegesatz von rund 135 Mark um mehr als das Dreifache bei Einbettzimmern und um mehr als das Fünffache bei Zweibettzimmern.

Nach dem Urteil dürfen die Zuschlägehöchstens 80 Prozent (Einbett) und 30 Prozent (Zweibett) des Basispflegesatzes betragen. Dies hat das Landgericht Hannover, dessen anders lautendes Urteil vom März 1999 aufgehoben wurde, nun in einem neuen Verfahren zu prüfen. (Az: III ZR 158/99 vom 4. 8. 2000)

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