Fehler ohne Folgen?

Sachsens Justizminister Heitmann (CDU) gab Informationen der Staatsanwaltschaft weiter. Ein Fehler – ja. Gehen will Heitmann aber nicht

von NICK REIMER

Ermittlungsverfahren sind streng geheim. Eigentlich. Auf Blatt sieben der Ermittlungsakte gegen den Görlitzer CDU-Finanzdezernenten Rainer Neumer steht in grüner Tinte geschrieben: Es sei „auf beschleunigtes Verfahren hinzuwirken und mir möglicht vor dem 28. 8. (Fraktionsklausur in Görlitz) zu berichten“. Die Tinte stammt von Sachsens Justizminister Steffen Heitmann (CDU), seine Weisung galt den zuständigen Staatsanwälten in Görlitz.

Gewissenhaft notiert der Justizminister, rechtzeitig vor der Fraktionssitzung den CDU-Abgeordneten Volker Bandmann über den Ermittlungsstand informiert zu haben. Und weiter: „Bitte mich auf dem Laufenden zu halten.“ Herausgefunden hat das alles Sachsens oberster Datenschützer Thomas Giesen, der entsprechenden Hinweisen nachgegangen war. „Ein Justizminister muss über jeden Verdacht erhaben sein“, entrüstete sich Giesen. Heitmann, eilig aus dem Urlaub an die Elbe zurückgekehrt, erklärte gestern seine Notizen so: „Es war ein Fehler.“ Dann sagt er aber, der Pauschalvorwurf gegen die Unabhängigkeit der Gerichte sei eine Beleidigung der Justiz. Natürlich würde er heute, erklärte Heitmann, keinem Landtagsabgeordneten mehr über Verfahren Auskunft geben. „Ich würde ihm raten, eine kleine Anfrage in den Landtag einzubringen.“

Aber was heißt hier Auskunft? Er, Heitmann, habe ja eigentlich gar keine Inhalte verraten. „Es ging nur um Verfahrensfragen.“ Kein Grund also, die Rücktrittsforderungen der Opposition auch nur zu kommentieren.

Möglicherweise hat die Sache für den Justizminister aber ein juristisches Nachspiel. Matthias Lechner (CDU), der frühere Oberbürgermeister von Görlitz, will seinen Parteikollegen Heitmann jetzt anzeigen. Bandmann habe sein Insiderwissen genutzt, um die Ermittlungen gegen den Finanzdezernenten zu beenden. Den hatte nämlich Lechner angezeigt, weil er drei Millionen Mark vergeudet haben soll. Neumer blieb im Amt, während der Nestbeschmutzer Lechner abgewählt wurde.

Das zumindest steht schon heute fest: Die ausufernde Berichtspflicht, die Heitmann seinen Staatsanwälten auferlegt hatte, ist Vergangenheit. Bereits kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurden grundlegend neue Richtlinien erarbeitet. Die Autoren warteten nicht einmal, bis Heitmann aus dem Urlaub zurück war. Ihm blieb nur, schriftlich zuzustimmen.